Was ist eigentlich eine JAV?

Wenn du als Minderjähriger in einem Betrieb arbeitest oder als Azubi noch keine 25 Jahre alt bist, darfst du im Unternehmen deine eigene Lobby wählen, die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Man kann sie auch mit dem Betriebs- oder Personalrat vergleichen, der alle Beschäftigten vertritt. Die JAV achtet darauf, dass Gesetze, Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen, die Auszubildende betreffen, eingehalten werden. Sie ist aber auch der Ansprechpartner, wenn es einmal Ärger in der Ausbildung gibt. Sie kümmert sich um die Qualität der Ausbildung und um die Übernahme nach dem Ausbildungsende.

Die JAV wird für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt, vorausgesetzt, es gibt mindestens fünf Wahlberechtigte. Die nächste Wahl steht im Oktober 2016 an. Bist du schon angesprochen worden, dich für die nächste JAV-Wahl aufstellen zu lassen? Das kann eine spannende Erfahrung sein, zwischen Azubis und Unternehmen zu vermitteln. Als JAVler kannst du über den Betriebsrat Anregungen beim Arbeitgeber einreichen. Unterstützung kann sich die JAV aber auch bei der Gewerkschaft holen. Wenn du dich für die JAV bewirbst, wünschen wir dir viel Glück!