Wie ist externes Lagergut versichert?

Weil der Platz zu Hause zu knapp ist, sie mit Ausmisten oder Wegwerfen nicht weiterkommen, mieten viele Menschen kommerzielle Lagerflächen. Doch wie sind die Sachen dort versichert?

Ihre Wohnung platzt aus allen Nähten? Sie müssen umziehen und nicht alles findet in der neuen Wohnung sofort seinen Platz? Dann machen Sie es wie viele andere und deponieren Sie einen Teil Ihres Hab und Gutes in fremden Lagern. Solche sogenannten „Self Storages“ liegen meistens in Gewerbegebieten und bieten gegen eine monatliche Miete von der kleinen Box mit einem Kubikmeter Inhalt bis zur großen Halle den passenden Raum. Ob wenige Umzugskisten oder die Wohnlandschaft, hier kann man vieles deponieren. Sie haben den Schlüssel zum Lager und können fast zu jeder Tages- und Nachtzeit an Ihre Sachen heran.

Doch da liegt der Hund begraben. Denn auch andere Mieter können rechtmäßig in das Gebäude – und möglichweise sich an Ihrem Eigentum „bedienen“. Oder Diebe könnten dort einbrechen. Was, wenn etwas gestohlen wurde? Was, wenn Ihr ausgelagerter Hausstand einem Brand zum Opfer fällt? Üblicherweise hat der Vermieter die Haftung für solche Fälle vertraglich ausgeschlossen.

Unsere Empfehlung: Benachrichtigen Sie Ihre Hausratversicherung über das Zwischenlager. Denn das Lagergut ist, falls überhaupt, nur für kurze Zeit gegen solche Schadenursachen versichert. Informieren Sie sich, ob Sie einen erweiterten Schutz erhalten können.