Auch Online-Händler müssen Elektrogeräte zurücknehmen

Der Toaster ist kaputt oder das alte Laptop zu langsam? Dann müssen auch Online-Händler jetzt die alten Elektrogeräte zurücknehmen – manchmal selbst dann, wenn Sie sie bei einem anderen Händler gekauft haben.

Elektroschrott fällt ständig an: der alte Rasierer, der Wasserkocher, der Radiowecker. Gehen die Geräte kaputt, kann man sie beim Recyclinghof entsorgen. Den Weg dorthin erspart sich, wer einen großen Händler in der Nähe hat oder sowieso zur Post muss: Denn sowohl stationäre Händler als auch Online-Händler müssen jetzt zumindest die kleinen Geräte zurücknehmen, selbst wenn Sie diese nicht dort gekauft haben. Voraussetzung: Die Lager- beziehungsweise Versandfläche ist größer als 400 Quadratmeter. Im Laden ist die Größe der Verkaufsfläche ausschlaggebend.

Warum Elektroschrott nicht in den Hausmüll soll
Am einfachsten wäre es natürlich, den Elektromüll einfach in den Hausmüll zu werfen. Das sollten Sie jedoch nicht tun. Erstens befinden sich in den Geräten oft wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling weiterverwertet werden können. Und zweitens kann man so die enthaltenen Schadstoffe besser herauslösen und entsprechend den Vorgaben entsorgen. Darum sollten Sie Elektroschrott immer den Regeln entsprechend entsorgen.

Das Problem liegt im Detail
Während Amazon selbst groß genug ist, um von der Rücknahmepflicht betroffen zu sein, gilt das längst nicht für alle Anbieter, die über diese Plattform eigene Online-Shops betreiben. Hier sollten Sie genau darauf achten, wem Sie Ihren Elektroschrott zuschicken. Außerdem müssen Sie sich für den postalischen Versand ein entsprechendes Etikett auf der Seite des Händlers besorgen. Für kleine Geräte geht das sehr einfach über DHL. Die Verpackung müssen Sie allerdings selbst organisieren und bezahlen.

Haben Sie ein großes Elektrogerät, das zurückgenommen werden soll, geht das nur, wenn Sie ein neues kaufen. Die Bundesregierung legt hier eine Kantenlänge von 25 Zentimetern zugrunde. Lassen Sie sich beispielsweise eine neue Waschmaschine liefern, muss der Transporteur die alte mitnehmen, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen. Weigern sich Händler, alte Geräte zurückzunehmen, können sich Konsumenten an die Verbraucherzentralen wenden. Wem das zu viel Aufwand ist, dem bleibt nur wie schon bisher der Weg zum Recyclinghof.