Silvester: Raketen ohne Reue

Mit Böllern und Raketen das neue Jahr einläuten – daran haben viele ihre Freude. Das sollten Sie bei Feuerwerkskörpern beachten, damit der Spaß nicht gefährlich wird.

Nur geprüfte Knaller kaufen
Eine zu kurze Zündschnur oder zu hohe Sprengkraft – Fehler im Material können gefährliche Verletzungen verursachen. Daher gilt: Nur zugelassene Ware kaufen. In Deutschland geprüfte Feuerwerkskörper erkennen Sie an Kennzeichnungen auf der Verpackung, die das Muster „BAM – PI – (oder P II) – xxxx“ haben, wobei xxxx für eine vierstellige Zahlenkombination steht. Hinter „BAM“ steckt die Bundesanstalt für Materialforschung und Materialprüfung.

Beachten Sie: Das Zünden von Knallern ohne Zulassung gilt als Ordnungswidrigkeit. Entstehen daraus Personen- oder Sachschäden, haften Sie persönlich dafür.

 

Auch bei legalen Böllern: Sicherheit geht vor
Auch wenn Sie denken, die Böller und Raketen seien selbsterklärend: Lesen Sie unbedingt die Gebrauchsanweisung. Ein Feuerlöscher oder genügend Wasser in Reichweite sorgen für zusätzliche Sicherheit. Grundsätzlich gilt: Raketen nur im Freien (nicht auf dem Balkon!) und niemals aus der Hand abfeuern. Blindgänger sollten Sie mit Wasser „entschärfen“ und keinesfalls ein zweites Mal zünden.

In unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Kirchen ist Feuerwerk gänzlich verboten. Rund um Fachwerkhäuser und Gebäude mit Reetdach ist wegen erhöhter Brandgefahr ebenfalls Abstand geboten.

Lassen Sie auf keinen Fall Kinder selbst die Feuerwerkskörper entzünden. Mit BAM – P II gekennzeichnete Produkte – also jene, die erst ab dem 29. Dezember verkauft werden dürfen –, sind auch für Jugendliche unter 18 Jahren noch tabu.

 

Im Schadensfall die Versicherung einschalten

Falls doch eine Rakete querschießt, informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung: Sie kommt für Personen- und Sachschäden auf, die Dritten durch Ihre Feuerwerkskörper entstehen. Bei versehentlich verursachten schweren Schäden an Autos zahlt die Teilkaskoversicherung des Halters.