Mit der Belegschaft auf Du und Du

Ikea, Otto Group oder Lidl: Duzen im Job kommt in Mode – weil es Vertrauen und Nähe in der Kommunikation vermittelt. Wann bietet sich ein kollegiales „Du“ als Führungsinstrument an? Und worauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihre Mitarbeiter nicht länger siezen wollen?

Start-up oder Traditionsunternehmen?

In Unternehmen gilt laut Knigge: Siezen ist der Standard. Den Wechsel vom „Sie“ aufs „Du“ bietet der ranghöhere, unter gleichrangigen immer der ältere Kollege an. In hierarchisch strukturierten Firmen mit langer Siez-Tradition sollten deshalb Sie als Chef das „Du“ anbieten – im Zweifel mit einer offenen Formulierung. Zum Beispiel: „Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren erfolgreich zusammen und deshalb finde ich, wir könnten zum Du übergehen. Natürlich habe ich auch Verständnis, wenn Sie lieber beim Sie bleiben.“ Damit drücken Sie großes Vertrauen aus und lassen gleichzeitig dem Mitarbeiter die Wahl.

In vielen jungen Unternehmen duzen sich oft alle Mitarbeiter und die Führungskräfte. Die Hierarchien sollen flach gehalten, der Teamgeist gestärkt werden. Aber: Nichts ist peinlicher, als wenn ein Kunde am Telefon verbunden werden soll und man vom gesuchten Mitarbeiter nur den Vornamen kennt. Abhilfe schafft eine stets verfügbare Liste mit Vor- und Zunamen.

Was Sie bedenken sollten

  • Freizeit und Betrieb sind getrennte Sphären. Es ist völlig legitim, sich beim Sport zu duzen – und am nächsten Tag im Büro weiter beim „Sie“ zu bleiben.
  • Kommt ein langjähriger Duz-Freund neu in die Firma, sollten Sie nicht zum „Sie“ wechseln. Das wäre übertrieben.
  • Verwendet Ihr Unternehmen in Stellenanzeigen eine lockere Ansprache nach dem Motto „Wir suchen Dich“? Dann sollte das „Du“ auch wirklich für alle im Betrieb üblich sein. Auch Bewerber können ihre Anschreiben dann weniger formell gestalten.

Rechte wahren

Sie möchten generell das „Du“ in Ihrer Firma einführen? Dann hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Wurden bisher keine konkreten Regelungen im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen getroffen, ist prinzipiell nichts dagegen einzuwenden.

Wichtig: Niemand darf durch ein „Du“ diskriminiert, entwürdigt oder beleidigt werden. Es gehört zur Fürsorgepflicht des Unternehmers, jeglichen Missbrauch zu unterbinden – gegebenenfalls mit arbeitsrechtlichen Schritten.