Ferienjob: Was ist erlaubt?

eingestellt von Johannes Büchs am 13. Juni 2017

Ein kleines Polster auf dem eigenen Konto – das tut gut! Was liegt näher, als in den Schulferien etwas dazuzuverdienen? Dabei müssen allerdings deine Eltern und du auf die gesetzlichen Altersgrenzen und die Art der Tätigkeit achten.

  • Kinder unter 13 Jahren dürfen gar nicht arbeiten.
  • Wenn du 13 oder 14 Jahre alt bist, darfst du zwischen 8 und 18 Uhr für maximal zwei Stunden leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten ausüben. Beispiele: Du trägst Prospekte aus oder gehst mit Nachbars Hund Gassi.
  • 15- bis 17-Jährige dürfen während der Schulferien täglich bis zu acht Stunden arbeiten, und zwar zwischen 6 und 20 Uhr. Das Ganze darf nicht länger als 40 Stunden in der Woche und vier Wochen im Jahr dauern. Auch bei diesem Job darfst du nichts Schweres schleppen oder nicht regelmäßig Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm ausgesetzt sein. An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen hast du frei.

Wenn du unter 18 bist, brauchst du außerdem die Erlaubnis deiner Eltern, wenn du arbeiten möchtest.