Alternative zum Kredit: stille Beteiligung

eingestellt von Johannes Büchs am 25. Juli 2017

Sie wollen wachsen und brauchen kurzfristig Kapital? Dann könnte eine stille Beteiligung eine interessante Lösung für Sie sein. Welche Vorteile diese Finanzierungsform bietet, erfahren Sie hier.

Man sieht ihn nicht und sein Name taucht in keinem Handelsregister auf. Das ist das Typische an einem stillen Teilhaber. Er gibt Ihrem Unternehmen Geld und wird dafür am Gewinn beteiligt. Bei einem Kredit ist das anders. Das Fremdkapital ist in Ihrer Bilanz sichtbar. Die vereinbarten Zinsen zahlen Sie in jedem Fall – ganz gleich, wie gut die Geschäfte laufen.

Welche Vorteile hat eine stille Beteiligung?

  • Der Teilhaber ist nur Ihnen bekannt.
  • Er schreibt Ihnen nicht vor, wie Sie Ihr Geschäft führen sollen.
  • Die Einlage des Teilhabers zählt als Eigenkapital. Das erleichtert die Kreditaufnahme.
  • Der ausgezahlte Gewinn gilt als Betriebsausgabe. Sie können ihn steuerlich absetzen.

Welche Gestaltungsspielräume haben Sie?

Das Handelsgesetzbuch (§ 230–236 HGB) lässt Ihnen große Freiheiten bei der Ausgestaltung einer stillen Beteiligung. Sie müssen noch nicht einmal einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Empfehlenswert ist das dennoch. Ihr Teilhaber hat das Recht auf eine Gewinnbeteiligung. Außerdem darf er Ihren Jahresabschluss prüfen. Eine Mitsprache des stillen Teilhabers bei der Unternehmensführung ist unüblich. Sie können die Höhe der Kapitalbeteiligung, Laufzeit und eine eventuelle Mindestverzinsung frei mit dem stillen Teilhaber vereinbaren. Wenn es nicht ausdrücklich anders geregelt ist, haftet der stille Teilhaber mit seiner gesamten Einlage. Im Insolvenzfall kann er sein Geld vollständig verlieren. Dieses Risiko wird ein stiller Teilhaber nur eingehen, wenn die Gewinnaussichten entsprechend hoch sind.

Wer kann stiller Teilhaber werden?

Ob Privatperson oder Unternehmen – grundsätzlich kann jeder stiller Teilhaber werden, der das Kapital hat. Häufig kommt das Geld aus dem privaten Umfeld des Firmeninhabers. Der Ehepartner, Kinder oder sonstige Verwandte unterstützen das Familienunternehmen. Eine Sonderform: Sie beteiligen Ihre Mitarbeiter an Ihrem Unternehmen. Das ist gut für Ihr Image als Arbeitgeber und bindet die Mitarbeiter. Viele Firmeninhaber fürchten jedoch die Pflicht zu einer detaillierten Information über den Erfolg der Firma. Zu Unrecht: Das können sie vermeiden, indem sie die Beteiligung als Genussrechte oder partiarische Darlehen vergeben.