Was Sie nach einem Urlaub verzollen müssen

eingestellt von Johannes Büchs am 15. August 2017

Gehen Sie auf Reisen gerne shoppen? Bei Rückkehr aus einem EU-Mitgliedsland müssen Sie nur selten Einfuhren verzollen. Nach Urlauben außerhalb der EU sind geringere Mengen zollfrei. Und einige Mitbringsel sind komplett verboten. Ein Überblick.

EU: Eigenbedarf ist weitgehend zollfrei

Urlauber müssen beim Shoppen in anderen EU-Staaten grundsätzlich keine Zölle oder Formalitäten befürchten. Voraussetzung: Sie haben nur für den Eigenbedarf eingekauft und sie befördern die Waren persönlich. Für Genussmittel gibt es feste Obergrenzen, auch Reisefreigrenzen genannt. Das sind beispielsweise 4 Stangen Zigaretten (800 Stück) oder 10 Liter Spirituosen. Aus einigen osteuropäischen Staaten dürfen Sie bis zum 31.12.2017 nur 300 Zigaretten für den eigenen Bedarf mitbringen. Besonderheiten gelten außerdem in Regionen, die zwar zum EU-Zollgebiet gehören, nicht aber zum Steuergebiet für die Mehrwert- und Verbrauchssteuer. So ist zum Beispiel von den Kanarischen Inseln die steuerfreie Menge auf 200 Zigaretten begrenzt. Die App „Zoll und Reisen“ zeigt an, was Sie von Ihrem Urlaubsort zollfrei nach Hause mitbringen dürfen. Mit ihr können Sie auch berechnen, was Sie beim Überschreiten der Freigrenze zahlen müssen. Sie erhalten die App kostenlos im Google Play Store sowie im Apple App Store.

Geringere Freigrenzen außerhalb der EU

Die Reisefreigrenzen sind deutlich geringer als innerhalb der EU. Sie dürfen beispielsweise nur 200 Zigaretten oder 1 Liter Spirituosen zollfrei einführen. Für andere Einkäufe gibt es wertmäßige Obergrenzen für die zollfreie Einfuhr. Der Warenwert darf grundsätzlich 300 Euro nicht übersteigen, bei Flug- bzw. Seereisen sind es 430 Euro. Diese Beträge können Sie nicht innerhalb der Familie addieren. Beispiel: Sie dürfen mit Ihrem Partner eine Kamera für 600 Euro nicht zollfrei einführen. Bei den 300 Euro pro Person handelt es sich um eine Freigrenze. Das heißt, die Einfuhrabgaben müssen auf den Gesamtwert gezahlt werden und nicht nur auf den Anteil, der die Freigrenze übersteigt. Melden Sie sich bei der Einreise bei der Zollstelle mündlich an, wenn Sie die Freigrenzen überschritten haben. Die Abgaben richten sich nach dem Warenwert. Am besten, Sie halten die Kaufbelege bereit. Werden Sie mit unangemeldeten Waren erwischt, müssen Sie mit Geldbußen rechnen. Möglicherweise kommt ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung dazu.

Das geht gar nicht

Pflanzen und Tiere, die unter das Washingtoner Artenabkommen fallen, sind tabu. Lassen Sie also am Urlaubsort Korallenschmuck, Produkte aus Elfenbein oder Schlangenleder & Co links liegen. Was sonst noch auf der Verbotsliste steht, können Sie in der Bilderstrecke des Zolls sehen.