Wann du beim Rundfunkbeitrag sparen kannst

eingestellt von Johannes Büchs am 1. November 2017

Eigentlich muss für jede Wohnung Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Der beträgt 17,50 Euro pro Monat, bei kleinem Einkommen kann das schon wehtun. Solange du bei deinen Eltern wohnst, bist du fein raus. Anders in einer WG, dort teilen sich in der Regel die Bewohner den Beitrag. Beziehst du deine eigene Bleibe, ist der Rundfunkbeitrag auch für dich allein fällig. Es gibt aber Ausnahmen: Unter bestimmten Umständen kannst du dich von der Beitragspflicht befreien lassen oder hast Anspruch auf eine Ermäßigung.

1. Einen Befreiungsantrag kannst du stellen, wenn eines der folgenden Kriterien auf dich zutrifft:
• Du bekommst Sozialhilfe.
• Du wohnst nicht bei deinen Eltern und du bekommst außerdem noch BAföG, Berufsausbildungshilfe oder Azubigeld.
• Du bekommst Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
• Die genauen Regelungen und weitere Befreiungskriterien kannst du auf der offiziellen Internetseite des Rundfunkbeitragsservice nachlesen.

2. Eine Ermäßigung kannst du beantragen, wenn du schwerbehindert mit RF-Merkzeichen bist. Auch ab einer 60-prozentigen Sehbehinderung kannst du mit einem Nachlass rechnen. Der ermäßigte Preis beträgt 5,83 Euro monatlich. Hörgeschädigte erhalten eine Ermäßigung, wenn sie auch mit Hörhilfe nicht ausreichend kommunizieren können. Bei einem Behinderungsgrad von 80 Prozent oder darüber ist ebenfalls eine Minderung möglich. Die letzte Möglichkeit: Du beantragst einen besonderen Härtefall.

Die Antragsformulare für eine Befreiung oder Ermäßigung liegen in den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen aus. Du kannst die Formulare aber auch online ausfüllen und ausdrucken.