WG-Mietvertrag: Diese Möglichkeiten hast du

eingestellt von Johannes Büchs am 14. November 2017

Er ist die Grundlage für jede Wohngemeinschaft: der Mietvertrag. Bevor du mit neuen oder alten Bekannten zusammenziehst, müsst ihr essenzielle Fragen klären. Wie ist das Mietverhältnis zwischen dir und deinen Mitbewohnern? Wer übernimmt für was die Haftung? Wie sieht es mit der Kündigung aus? Wer fällt die Entscheidung über neue Mitbewohner? Hier ein grober Überblick über die drei Möglichkeiten.

1. Die Leiden des jungen Hauptmieters

Entscheidest du dich, als Hauptmieter Verantwortung für die WG zu übernehmen, kommt einiges auf dich zu. In erster Linie ist das der Vermieter. Er muss dir erlauben, Untermieter auszuwählen und aufzunehmen. Du bist sein Ansprechpartner, auch wenn etwas schiefläuft, wie zum Beispiel Zahlungsverzögerung bei der Miete oder Schäden an der Wohnung. In solchen Fällen haftest du. Dabei ist egal, ob die Schuld wirklich bei dir oder deinen Mitbewohnern liegt. Deine Untermieter haften nur für ihren eigenen Bereich.

Immerhin: Als Hauptmieter kannst du das Mietverhältnis deiner Mitbewohner kündigen. Allerdings gelten hier verschiedene Fristen, abhängig von der genauen Situation. Kündigst du selbst, wird die Wohngemeinschaft aufgelöst. Oft übernimmt aber ein anderer Untermieter die Verantwortung als Hauptmieter. Das müsst ihr mit dem Vermieter vereinbaren.

2. Geteiltes Leid

Du kannst aber auch gemeinsam mit allen Mitbewohnern als Hauptmieter festgelegt werden. Wenn der Vermieter etwas mitzuteilen hat, muss er es dann an alle Bewohner eurer WG adressieren. Umgekehrt müsst ihr euch, sollte es zu einer Auflösung kommen, mit der Kündigung gemeinsam an ihn wenden. Auch bei dieser Variante solltest du dich auf deine Mitbewohner verlassen können. Hat ein anderer etwa seine Miete nicht gezahlt, kann der Vermieter sein Geld auch von dir verlangen. Dahinter steckt die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung. Der Vermieter hat so eine gewisse Sicherheit. Daher bevorzugen viele Wohnungseigentümer diese Variante.

3. Jeder für sich

Gerade wenn der Vermieter einzelne Zimmer vermietet, ist jeder für seinen eigenen Bereich verantwortlich. Dementsprechend sind auch die Mietverträge formuliert. Wohnheime sind häufig auf diese Weise aufgebaut. Ein Nachteil: Wer als Nachfolger eines Bewohners einzieht, liegt nicht in deiner Hand. Das entscheidet der Vermieter.

Fazit: Lasst euch Zeit

Mit dem Mietvertrag werden grundsätzliche Regelungen für gewisse Situationen einer Wohngemeinschaft festgelegt. Hier solltest du nichts überstürzen, sondern alle Fragen sauber klären. Einige musst du nicht mit dem Vermieter, sondern nur mit deinen Mitbewohnern besprechen. Wie sind die Nebenkosten aufgeteilt? Wer trägt welche Verantwortungen? Ihr solltet auch diese Entscheidungen schriftlich festhalten. Wenn es später Reibereien gibt, kannst du dich auf diese Abmachungen berufen.