Chronische Krankheit: Sprechen oder schweigen?

eingestellt von Gunnar Erth am 20. Februar 2018


Chronische Krankheiten schränken das Leben der Betroffenen stark ein. Die Symptome können auch während der Arbeit auftreten. Doch nicht jeder spricht offen über seine Situation – aus Angst, im Beruf zurückgesetzt zu werden. Ist das der richtige Weg?

Chronische Krankheiten wie

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Chronische Lungenkrankheiten
  • Morbus Crohn
  • Epilepsie
  • Multiple Sklerose
  • Psychische Störungen
  • Diabetes mellitus

beeinflussen die Lebensqualität. Doch nicht alle Betroffenen sprechen am Arbeitsplatz offen über ihre Situation. Sie fürchten, als weniger belastbar zu gelten und als jemand, der häufiger fehlt. Darum schweigen sie gegenüber ihrem Arbeitgeber und ihren Kollegen – in der Hoffnung, dass es niemand merkt.

Chronisch Kranke sind auch nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über ihre Krankheit zu informieren. Ausnahme: Die Beeinträchtigung ist so schwerwiegend, dass sie ihren Arbeitsvertrag nicht erfüllen und ihre Leistung nicht erbringen können oder andere gefährden. Piloten, Chirurgen und Zugführer beispielsweise müssen chronische Erkrankungen melden.

Menschen mit Behinderungen

 
Schwerbehinderte Menschen werden im deutschen Arbeitsrecht besonders geschützt. Ihr Arbeitsplatz wird behindertengerecht ausgestattet, zudem genießen sie einen besonderen Kündigungsschutz. Zwar werden viele Behinderungen durch Krankheit verursacht. Ein chronisch Kranker gilt jedoch nicht automatisch als behindert. Er muss den Grad der Behinderung erst amtlich feststellen lassen.

Laut Sozialgesetzbuch ist ein Mensch behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.

Laut Grundgesetz darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Wenn ein chronisch Kranker jedoch vor dem Gesetz nicht als behindert gilt, bleibt er ungeschützt. Wer schweigt, schützt sich zwar für den Moment vor Unterstellungen und Benachteiligungen. Er darf seine Schwäche jedoch auch nicht zeigen, überfordert sich möglicherweise körperlich und psychisch und verschlimmert so seine Situation.