Hilfe, mein Urlaubsantrag wurde abgelehnt!

eingestellt von Gunnar Erth am 17. April 2018

Sie hatten alles perfekt geplant: Mit der Familie sollte es für drei Wochen in die Sonne gehen. Die Urlaubstage hatten Sie schon vor Wochen in den Firmenkalender eingetragen. Im Vertrauen darauf, alles richtig gemacht zu haben, haben Sie die Reise gebucht. Doch jetzt lehnt Ihr Chef den Urlaubsantrag ab. Darf er das?

Wie es bei Juristen so oft heißt: Das kommt darauf an. Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer den Zeitpunkt seines Urlaubs selbst bestimmen. Der Chef hat jedoch das Recht, einen Urlaubsantrag in bestimmten Situationen abzulehnen. Beispiele: Es steht ein Großauftrag ins Haus und möglichst alle müssen anpacken. Oder es sind viele Mitarbeiter zeitgleich krank und der Arbeitgeber verhängt eine Urlaubssperre. Oder an Brückentagen und in den Ferien wollen so viele frei nehmen, dass der Betrieb nicht ordnungsgemäß weiterlaufen könnte.

Um zu einer fairen Lösung zu kommen, greifen viele Arbeitgeber auf eine Sozialauswahl zurück. Danach haben Mütter und Väter von schulpflichtigen Kindern oder langjährige Beschäftigte bessere Karten als die anderen Kollegen. Oder die betroffenen Mitarbeiter wechseln sich von Jahr zu Jahr ab.

Übrigens: Einen genehmigten Urlaub darf der Arbeitgeber nur in extremen Ausnahmefällen streichen, zum Beispiel bei einer unvorhersehbaren Notsituation.

Vorsicht! Treten Sie den Urlaub nicht an, solange er nicht genehmigt wurde. Wer unerlaubt dem Arbeitsplatz fernbleibt, riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung.