Praktisch: Das digitale Berichtsheft für Azubis

eingestellt von Gunnar Erth am 4. Juni 2018

Durch eine Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes ist es dir jetzt gestattet, deinem Ausbilder dein Berichtsheft in elektronischer Form vorzulegen. Diese Neuerung gilt jedoch nur für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Oktober 2017 geschlossen wurden. Diejenigen, die vor diesem Zeitpunkt mit ihrer Ausbildung angefangen haben, müssen sich noch mit der handschriftlichen Variante arrangieren.

Wer entscheidet, wie du abgeben musst?

Welche Form des Berichtshefts – analog oder digital – du letztlich nutzen sollst oder darfst, hängt von deinem Ausbildungsbetrieb ab. Zu Beginn deiner Ausbildung muss diese Formalität jedoch in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt werden. Dies sind die Vorteile eines digitalen Berichtshefts:

  • Du brauchst weder einen Drucker, Ordner oder Papier
  • Ausbilder können ihre Anmerkungen direkt im Online-Dokument hinterlegen
  • Schwer lesbare Handschrift? Schnee von gestern
  • Automatische Rechtschreibprüfung
  • Weiterleiten deiner Einträge
  • Kopieren von wiederholten Einträgen
  • Automatische Berechnung deiner geleisteten Wochenstunden
  • Füge relevante Dokumente hinzu
  • Erinnerungsfunktion
  • Überprüfung deiner Einträge auf Vollständigkeit.

BLok: Das staatlich geförderte Online-Berichtsheft

Mit dem Online-Berichtsheft Blok ist das Verfassen deiner Einträge kinderleicht. Die Software kann kostenlos von Azubis und Berufsschullehrern genutzt werden. Ausbildungsbetrieben ist die kostenfreie Nutzung ebenfalls gestattet – nachdem ihre Kammern, Verbände oder Interessengemeinschaften sie zur Verfügung gestellt haben. Nähere Infos zu BLok findest du auf dieser Website.