Arbeitnehmersparzulage: Nimm das Geldgeschenk vom Staat

eingestellt von Gunnar Erth am 30. Juli 2018

In der Ausbildung sind finanziell keine großen Sprünge möglich. Darum solltest du mitnehmen, was du bekommen kannst. Dazu gehört auch die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Was das ist und wie du sie bekommst, erfährst du hier.

Zugegeben: Der Begriff „Arbeitnehmersparzulage“ klingt nicht besonders aufregend. Trotzdem kann er für dich als Azubi interessant sein, denn im Prinzip verspricht er dir ein Geldgeschenk. Um es genau zu sagen: Du bekommst eine Zulage vom Staat dafür, dass du als Arbeitnehmer sparst. Hier ist allerdings ein Haken: Es reicht nicht aus, einfach jeden Monat ein paar Euro aufs Sparbuch einzuzahlen. Vielmehr bekommst du die Zulage nur dann, wenn du in ein sogenanntes VL-Produkt einzahlst. VL steht für vermögenswirksame Leistungen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

VL bekommst du von deinem Arbeitgeber. Ob du darauf Anspruch hast, steht im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder in deinem Arbeitsvertrag. Falls du bisher nichts davon gehört hast: Frag doch einfach mal in der Personalabteilung nach.

Der Höchstbetrag, den dein Chef dir dabei zukommen lassen kann, liegt bei 40 Euro im Monat. Die gibt es geschenkt – allerdings nicht aufs Girokonto, sondern in ein VL-Produkt. Das kann ein spezieller Wertpapiersparplan oder ein Bausparvertrag sein. Grundsätzlich ist es so, dass du sechs Jahre lang einzahlst und das Geld ein Jahr liegen bleibt. Dann kannst du es verwenden. Übrigens: Falls dein Chef weniger als 40 Euro im Monat einzahlt, kannst du den Betrag selbst aufstocken.

Wie kommt die Arbeitnehmersparzulage ins Spiel?

Hast du einen entsprechenden Sparvertrag abgeschlossen, kannst du die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Die bekommst du vom Staat, wenn du weniger als 20.000 Euro beziehungsweise 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr hast. Das zu versteuernde Einkommen entspricht übrigens nicht dem Bruttoeinkommen, sondern ergibt sich, wenn du von deinem Einkommen zum Beispiel Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abziehst. Das sind Begriffe aus dem Steuerrecht. Wenn du damit nichts anfangen kannst, frag einen Steuerberater. Das ist auch darum sinnvoll, weil du die Arbeitnehmersparzulage in deiner Einkommensteuererklärung beantragen musst.

Ob für dich eine Grenze von 17.900 Euro oder von 20.000 Euro gilt, hängt davon ab, ob du dich für einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds entscheidest. Das hat übrigens auch Auswirkungen auf die Höhe der Zulage.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage hängt also ebenfalls davon ab, ob du dich für einen Aktienfonds oder einen Bausparvertrag entschieden hast:

  • Aktienfonds: Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 20 Prozent. Gefördert werden maximal 400 Euro. Dementsprechend bekommst du vom Staat höchstens 80 Euro pro Jahr.
  • Bausparvertrag: Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 Prozent. Gefördert werden maximal 470 Euro. Dementsprechend bekommst du vom Staat höchstens 43 Euro pro Jahr.

Wie auch immer Dein Fall liegt: Mach Dich schlau und mach mit – es lohnt sich!