Die Vorteile einer Musterfeststellungsklage

Die Vorteile einer Musterfeststellungsklage


Seit November 2018 können Sie sich einem Verbraucherschutzverband anschließen, der vor Gericht gegen verbraucherunfreundliche Praktiken klagt. Erfahren Sie hier, welche Vorteile die Musterfeststellungsklage für Sie hat und wie Sie sich beteiligen.

Sie sind der Überzeugung, dass ein Unternehmen mit seinen Geschäftspraktiken Ihre Rechte verletzt hat? Dann mussten Sie bisher allein vor Gericht ziehen. Gab es weitere ähnliche Fälle wie den Ihrigen, so galt das für jeden einzelnen Verbraucher. Seit November 2018 gibt es die Musterfeststellungsklage: Dabei klagen registrierte Verbraucherschutzverbände wie die Verbraucherzentralen, der Bund der Versicherten oder der ADAC – und Sie können sich ihnen anschließen.

Welche Vorteile haben Sie dadurch?

Sie haben zunächst kein eigenes Risiko und der Aufwand ist überschaubar. Wenn der Verbraucherschutzverband vor Gericht gewinnt, gilt das automatisch auch für Sie. Allerdings wird im Musterfeststellungsverfahren nur darüber entschieden, ob die rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch – zum Beispiel einen Schadenersatzanspruch – dem Grunde nach vorliegen. Über die Höhe des konkreten Schadenersatzes im Einzelfall entscheidet das Gericht im Musterfeststellungsverfahren nicht. Das kann bedeuten, dass Sie doch noch einen eigenen Prozess führen müssen.

Wie läuft eine Musterfeststellungsklage ab?

Damit ein Schutzverband mit einer Feststellungsklage vor Gericht gehen kann, muss er einige Kriterien erfüllen:

  • Er muss mindestens 350 Mitglieder oder zehn Mitgliedsverbände haben.
  • Er muss seit mindestens vier Jahren für Unterlassungsklagen registriert sein.
  • Höchstens 5 Prozent der Verbandsfinanzen dürfen von einem Unternehmen kommen.
  • Nachdem die Musterklage bekannt gemacht wurde, müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher im Klageregister angemeldet haben.

Wie meldet man sich an?

Wenn Sie künftig von einer Musterfeststellungsklage profitieren wollen, müssen Sie also schnell sein: Sobald die Klage bekannt gegeben wurde, gibt es beim Bundesamt für Justiz die entsprechenden Formulare. Damit können Sie sich dann registrieren. Suchen Sie nach „Musterfeststellungsklage“ auf der Internetseite.