So hilft der Staat bei der Weiterbildung

Voll im Berufsleben stehen und sich trotzdem weiterbilden: Das lohnt sich, ist aber oft anstrengend. Hinzu kommt, dass eine Weiterbildung oft auch noch teuer ist. Der Staat unterstützt die Bürger jedoch beim lebenslangen Lernen.

Weiterbildungskosten können Sie dann von der Steuer absetzen, wenn sie in Bezug zur Arbeit stehen. Das heißt: Lernt ein Programmierer Spanisch, weil er einige Monate in einer Dependance seines Arbeitgebers in Lateinamerika arbeiten wird, kann er diese Kosten absetzen. Ohne diesen Bezug wäre das nicht möglich.

Neben den steuerlichen Vorteilen unterstützt der Staat Lernwillige unter bestimmten Voraussetzungen auch mit anderen Programmen – beispielsweise der Bildungsprämie: Wer im Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 20.000 Euro hat, kann einen Prämiengutschein von bis zu 500 Euro für eine Weiterbildung bekommen. Voraussetzung: eine Beratung in einer der offiziellen Stellen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Unterstützung für neue Meister

Wer bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat und sich zum Meister oder zur Fachkraft weiterbilden will, profitiert vom Aufstiegs-BAföG. Die gesetzliche Regelung dafür steht im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Demnach erhalten Handwerker und Facharbeiter eine Förderung, wenn sie bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben und sich um einen speziellen Abschluss bemühen, beispielsweise den Meister.

Berufstätige, die ihre Ausbildung mit einer Note von 1,9 oder besser abgeschlossen haben und bereits zwei Jahre arbeiten, können sich auch um ein Aufstiegsstipendium bewerben. Damit können sie ein Studium zumindest zum Teil finanzieren. Wer unter 25 ist und einen sehr guten Ausbildungsabschluss hat, kann auch ein Weiterbildungsstipendium bekommen. In diesem Fall muss die Weiterbildung berufsbegleitend stattfinden.

Einige Bundesländer haben außerdem spezielle Angebote – wie beispielsweise Hamburg den Weiterbildungsbonus oder Hessen den Qualifizierungsscheck. Zusätzlich gibt es in vielen Bundesländern fünf Tage Bildungsurlaub. Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie beispielsweise bei der Volkshochschule oder der Arbeitsagentur.