Gutschein statt Gehalt: So vermeiden Sie Steuern

Sie suchen neue Mitarbeiter oder wollen Ihr Team motivieren? Dann probieren Sie es doch mal mit Gutscheinen, Zuschüssen oder Geschenken. Halten Sie bestimmte Grenzen und Bedingungen ein, bleiben solche Gaben steuerfrei.

Das sind beliebte und steuerfreie Extras für Mitarbeiter:

Sie geben einen Tankgutschein oder ein Jobticket: Beides ist steuerfrei bis zu einer Grenze von 44 Euro monatlich. Weitere Gutscheine, etwa für ein Fitnessstudio, werden hierbei allerdings auch angerechnet. Übersteigt der Gesamtbetrag die Freigrenze, muss die komplette Summe versteuert werden.

Sie machen ein Geschenk: Ein Präsent ist eine gute Möglichkeit, Ihre Wertschätzung auszudrücken. Das gilt vor allem bei persönlichen Anlässen, zum Beispiel bei einem Dienstjubiläum, einer Hochzeit oder einem Geburtstag. Es fallen keine Steuern an, wenn der Wert des Geschenks die Freigrenze von 60 Euro nicht überschreitet. Doch Achtung: Geben Sie kein Bargeld. Denn das ist stets steuerpflichtig.

Sie tun etwas für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter: Das können Sie zum Beispiel tun, indem Sie Zuschüsse für gesundheitsorientierte Maßnahmen von qualifizierten Anbietern gewähren. Hier können Sie bis zu 500 Euro pro Jahr steuerfrei dazugeben. Bedingung: Die Kurse entsprechen den Vorgaben der Krankenkassen. Nicht gefördert wird die Übernahme der Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen oder Fitnessstudios.

Sie bezuschussen das Kantinenessen: Zahlt der Arbeitnehmer pro Mittag- oder Abendessen mindestens 3,10 Euro (das entspricht dem amtlichen Sachbezugswert) selbst, werden hier keine Steuern fällig. Wenn Sie Speisen an Arbeitnehmer kostenlos abgeben, müssen Sie pro Essen 3,10 Euro als Sachbezug der Lohnsteuer unterwerfen. Der amtliche Sachbezugswert gilt auch, wenn Sie Ihren Arbeitnehmern Restaurant- oder Supermarktgutscheine zur Verfügung stellen.

Sie steuern etwas zur Kinderbetreuung bei: Leistungen zu Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder Ihrer Arbeitnehmer in Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen sind steuerfrei. Sie müssen den Zuschuss zusätzlich zu Lohn und Gehalt gewähren und in der Abrechnung gesondert ausweisen.

Sie veranstalten eine Betriebsfeier: Bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr sind steuerfrei. Insgesamt dürfen Sie bis zu 110 Euro je Mitarbeiter ausgeben. Ausnahmsweise handelt es sich hier um einen Freibetrag. Wird die Feier teurer, ist lediglich der übersteigende Betrag steuerpflichtig.

Generelle Regeln

Indem Sie die genannten Bedingungen erfüllen, vermeiden Sie eine Besteuerung als geldwerten Vorteil und damit auch Arbeit in Ihrer Buchhaltung. Beachten Sie generell: Die meisten steuerfreien Extras müssen Sie zusätzlich zum Lohn gewähren. Sie dürfen das Gehalt nicht deshalb senken. Ausnahme: Sachbezüge wie Tankgutscheine können einen Teil des regulären Lohns ersetzen. Betriebsprüfer legen außerdem großen Wert auf eine vollständige und saubere Dokumentation. Notieren Sie deshalb, wer wann welche Leistungen zu welchem Gegenwert erhalten hat.