So schützen Sie sich vor Plagiaten

eingestellt von Johannes Büchs am 17. Oktober 2017

 

Es geht um viel Geld: Durch Marken- und Produktpiraterie entstehen der deutschen Wirtschaft jährlich Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe. Kriminelle wollen mit Fälschungen möglichst schnell hohe Profite erzielen – zu Ihren Lasten. Denn für Sie ist die Verbreitung von Plagiaten mit Einbußen bei Gewinn und Marktanteilen verbunden. Kommen unter Ihrem Namen auch noch gefährliche Produkte in Umlauf, bedeutet dies zusätzlich einen großen Imageschaden für Sie. Wenn Sie Ihre Rechte gesichert haben, können Sie die Fälscher auf Unterlassung und Schadenersatz verklagen. Außerdem können Sie veranlassen, dass die gefälschten Produkte durch den Zoll beschlagnahmt und vernichtet werden.

Welchen Schutz ein Patent bietet

Durch Patente lassen sich technische Erfindungen („erfinderische Tätigkeit“) schützen. Es muss sich um eine Neuheit handeln, die gewerblich anwendbar ist. Ansprechpartner sind nationale Patentämter oder das Europäische Patentamt. Außerdem gibt es die Internationale Patentanmeldung (PCT). Die Schutzdauer beträgt 20 Jahre.

Wofür ein Gebrauchsmuster gedacht ist

Gebrauchsmuster werden auch als das kleine Patent bezeichnet und sind ebenfalls für technische Erfindungen („erfinderischer Schritt“) vorgesehen, die gewerblich genutzt werden. Ansprechpartner sind die nationalen Patentämter. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre.

Was eingetragene Designs bewirken

Sie sind für den Schutz einer neuen ästhetischen Gestaltung gedacht, die sich von einem bestehenden Design unterscheidet. Damit ist die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon gemeint. Bis Ende des Jahres 2013 war „Geschmacksmuster“ der geläufige Begriff. Erste Ansprechpartner sind auch hier die nationalen Patentämter. Die Schutzdauer beträgt 5 Jahre und ist maximal auf 25 Jahre verlängerbar.

Was Markenschutz bedeutet

Hier können Sie sowohl Wörter, Personennamen, Buchstaben, Zahlen oder Hörzeichen schützen. Ebenfalls möglich ist der Schutz von dreidimensionalen Gestaltungen inklusive der einer Ware oder Verpackung. Ansprechpartner sind unter anderem die nationalen Markenämter sowie das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt. Marken oder Gemeinschaftsmarken der EU haben grundsätzlich eine Laufzeit von 10 Jahren und können beliebig oft verlängert werden.

So kommen Sie Fälschern auf die Schliche

Beobachten Sie, mit welchen neuen Produkten Ihre Konkurrenten auf den Markt gehen. Durchforsten Sie regelmäßig nationale und internationale Verkaufsportale. Besuchen Sie außerdem Messen im In- und Ausland und halten Sie Ausschau nach vergleichbaren Produkten. Benachrichtigen Sie im Einzelfall den Zoll, damit das Plagiat beschlagnahmt werden kann.