Was Drohnenbesitzer jetzt wissen müssen

eingestellt von Johannes Büchs am 12. Dezember 2017

 

Drohnen sind beliebt und für immer mehr Menschen erschwinglich. Allerdings muss es klare Regeln geben, wenn zunehmend unbemannte Flugkörper am Himmel sind, denn sie können auch zur Gefahr werden.

Luftbilder faszinieren ihre Betrachter schon immer. Seit Drohnen ein Massenprodukt geworden sind und fernauslösbare Kameras transportieren können, gibt es immer mehr der spektakulären Aufnahmen zu sehen. So schön das ist – die Aufnahmen sind nicht ganz ungefährlich für die Bevölkerung. Denn je mehr unbemannte Flugkörper am Himmel unterwegs sind, desto größer wird die Gefahr eines Zusammenstoßes und eines Absturzes. Dabei können Unbeteiligte verletzt oder im schlimmsten Fall sogar getötet werden.

Auch darum ist es in der Regel verboten, Drohnen ab 250 Gramm über Wohngrundstücke fliegen zu lassen. Das gilt auch für leichtere Drohnen, die optische, akustische oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können. Grundsätzlich dürfen Drohnen auch nicht über die Kontrollzonen von Flugplätzen fliegen, über Landes- und Bundesbehörden und Verfassungsorgane oder Gefängnisse, über Industrieanlagen, Naturschutzgebiete, Menschenversammlungen und Einsatzorte der Polizei, der Feuerwehr oder der Rettungskräfte sowie Krankenhäuser.

Außerdem gelten seit Herbst 2017 Regelungen, an die sich Drohnenbesitzer halten müssen:

  1. Kennzeichnungspflicht: Wiegt Ihre Drohne über 250 Gramm? Dann müssen Sie sie kennzeichnen. Das heißt, Sie müssen eine Plakette daran befestigen, auf der Ihr Name und Ihre Adresse stehen, damit Sie als Halter ermittelt werden können, falls es zu einem Schaden kommt. Das gilt auch, wenn Sie die Drohne nur auf einem Modellflugplatz steigen lassen.
  2. Kenntnisnachweis. Wenn Ihre Drohne mehr als zwei Kilogramm wiegt, benötigen Sie einen sogenannten Kenntnisnachweis. Ihn bekommen Sie nach einer Prüfung durch eine Stelle, die vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt wird. Sie finden sie auf deren Website. Diese Prüfung ist auch online möglich. Für diesen Kenntnisnachweis müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Ab 14 Jahren können Sie sich durch einen Luftsportverein einweisen lassen. Die Bescheinigungen gelten jeweils für fünf Jahre. Wenn Sie eine gültige Pilotenlizenz haben, brauchen Sie keinen zusätzlichen Kenntnisnachweis. Auf Modellfluggeländen ist übrigens kein Kenntnisnachweis erforderlich.
  3. Erlaubnispflicht: Wiegt Ihre Drohne über fünf Kilogramm, benötigen Sie eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. Das gilt auch, wenn Ihre Drohne nachts steigen soll, und grundsätzlich, falls Sie sie auf über 100 Meter steigen lassen wollen.

 

Tipp: Bevor Sie eine Drohne steigen lassen, sollten Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nochmals mit den detaillierten Regeln und den Ausnahmen auseinandersetzen.