Rauchmelder warten heißt Leben retten
Rauchmelder gehören in jedes neue Haus und in jede neue Wohnung. Bestandsbauten müssen nachgerüstet werden, außer in Sachsen. Doch wer haftet im Schadensfall?
Mehrere Hundert Menschen sterben in Deutschland jährlich an den Folgen eines Wohnungs- oder Häuserbrands. Rauchmelder können Leben retten. Laut Gesetz müssen die Warngeräte in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden, die als Fluchtweg dienen. Doch wie sieht es in puncto Versicherung aus, wenn kein Rauchmelder angebracht oder dieser keiner sachgerechten Wartung unterzogen wurde?
Diese Pflichten haben Mieter und Vermieter
Sollte ein Mieter – unabhängig vom Rauchmelder – einen Brand verursachen, haftet er gegenüber dem Vermieter. In dem Fall kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf. Hauseigentümer sollten generell eine Gebäudeversicherung abschließen, um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein. Als zusätzlicher Schutz empfiehlt sich sowohl für Eigentümer als auch Mieter eine Hausratversicherung. Jedoch müssen vom Versicherungsnehmer alle bestehenden gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen beachtet werden. Hierzu können auch die Installation, Inbetriebnahme und Wartung des Rauchmelders gehören.
Der Wohnungs- oder Hauseigentümer ist verpflichtet, die Sicherheit der Bewohner und ihrer Besucher zu gewährleisten. Darunter fällt auch die regelmäßige Wartung der Rauchmelder, die jedes Jahr ansteht. Sie kann jedoch auf den Mieter übertragen und muss im Mietvertrag festgehalten werden.
Vorsicht Strafverfahren
Sollten bei einem Brand Menschen verletzt werden, kann durchaus ein Strafverfahren wegen Körperverletzung oder gar Tötung eingeleitet werden. Mieter oder Vermieter müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie Einbau und Wartung eines Rauchmelders unterlassen haben und es zu einem Brand kommt. Die genauen Regelungen zur Rauchmelderpflicht können der jeweiligen Landesbauordnung entnommen werden.