So schadet der Zuverdienst nicht bei der Rentenhöhe

eingestellt von Gunnar Erth am 11. Oktober 2018


Die seit Juli 2017 geltende Flexirente erlaubt es Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, in gewissen Grenzen Geld dazuzuverdienen. Wir stellen die Regelung vor.

Viele Menschen steigen vor Erreichen der Regelaltersgrenze offiziell, also in Absprache mit der Rentenversicherung, aus dem Berufsleben aus und akzeptieren unter Umständen Abschläge bei der vorgezogenen Rentenzahlung. Doch längst nicht alle legen die Hände in den Schoß. Sie fühlen sich noch fit genug, um weiter zu arbeiten. Andere wiederum können oder müssen schlichtweg Geld dazuverdienen. Allerdings darf der Zuverdienst bestimmte Grenzen nicht übersteigen, wenn man keine weiteren Rentenkürzungen in Kauf nehmen will. Bei der Flexirente beträgt der anrechnungsfreie Gesamtbetrag bis zu 6300 Euro jährlich. Wird dieser Betrag überschritten, werden 40 Prozent des Mehrverdienstes auf die vorzeitige Altersrente angerechnet.

Zusätzlich gibt es eine Obergrenze für den Hinzuverdienst: Liegt die Summe von gekürzter Rente plus Hinzuverdienst über dem höchsten Jahreseinkommen der letzten 15 Kalenderjahre vor Rentenbeginn, wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbleibende Rente angerechnet.

Die Tücken der Flexirente

Eine Beispielrechnung: Anita J. hat 35 Jahre lang ein durchschnittliches Einkommen von zuletzt 3092 Euro im Monat erzielt. Die ungekürzte Rente beträgt 1065 Euro. Sie geht aber 36 Monate vorzeitig in Rente und nimmt Abschläge von 10,8 Prozent in Kauf. Die Rente beträgt nun 950 Euro brutto. Davon werden Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern abgezogen. Gleichzeitig möchte Anita J. weiter zur Hälfte arbeiten. Der Hinzuverdienst beträgt monatlich 1546 Euro. Jährlich kommen so 18.552 Euro zusammen. Davon bleiben 6300 Euro anrechnungsfrei. Von den verbliebenen 12.252 Euro werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Pro Jahr sind dies 4900 Euro beziehungsweise 408 Euro im Monat. Die volle Altersrente von 950 Euro verringert sich um diesen Betrag auf 542 Euro.

Der Vorteil der Flexirente besteht darin, dass der Beschäftigte durch seine Arbeit weitere Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt und seine spätere Regelaltersrente steigt.

Empfehlung: Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten, bevor Sie eine Entscheidung zur Flexirente treffen.