Mit Zeitwertkonten Mitarbeitern Flexibilität bieten
Mit Zeitwertkonten können sich Ihre Mitarbeiter ein Guthaben aufbauen, um sich später bezahlt freistellen zu lassen. Dieses Personalinstrument ermöglicht es Ihnen, die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und die Altersstruktur im Unternehmen zu steuern.
Der aktuelle Fachkräftemangel erfordert es, gute Mitarbeiter zu motivieren und an das Unternehmen zu binden, Arbeitskräfte zu gewinnen und rechtzeitig auf die demografische Entwicklung zu reagieren. Zeitwertkonten sind hierbei ein praktisches Instrument. Ihre Firma erzielt einen Imagegewinn als innovatives und modernes Unternehmen und verbessert ihre Personalplanung. So dienen Zeitwertkonten – auch Wertguthaben, Langzeitkonto oder Lebensarbeitszeitkonto genannt – als Alternative zu arbeitgeberfinanzierten Vorruhestandsprogrammen für ältere Mitarbeiter.
Das Prinzip von Zeitwertkonten ist einfach: Die Arbeitnehmer bauen sich ein Wertguthaben auf – zum Beispiel aus dem laufenden Gehalt, Resturlaubstagen oder Überstunden. Ein Zeitwertkonto ist also eine Art Sparkonto, auf das Mitarbeiter im Unterschied zu anderen Sparvarianten neben echten Beträgen auch in Geld umgerechnete Zeit einzahlen können. Die Einrichtung eines Zeitwertkontos übernimmt der Arbeitgeber. Die Sparbeiträge werden auf der Basis der Bruttoeinkünfte berechnet – ohne Steuern und Sozialabgaben.
Kein Anspruch der Belegschaft
Treffen Sie zuerst mit Ihren Mitarbeitern eine Wertguthabenvereinbarung. Diese regelt alle Details, beispielsweise ab wann sie darüber verfügen können und wie das Geld angelegt ist. Als Arbeitgeber können Sie frei entscheiden, ob Sie Zeitwertkonten anbieten möchten – einen Rechtsanspruch auf deren Einrichtung hat Ihre Belegschaft nicht.
Die monatlichen Mindest- und Höchstsummen regelt eine Einbringungserklärung. Innerhalb von deren Rahmen kann jeder Mitarbeiter selbst entscheiden, wann und wie viel er spart. Als Arbeitgeber schreiben Sie den gesparten Betrag dem Zeitwertkonto gut und nehmen hierfür eine Kapitalanlage in Investmentfonds vor. Dabei zahlen Sie Ihren Anteil zur Sozialversicherung des Mitarbeiters in das Zeitwertkonto mit ein. Wichtig: Ihre Mitarbeiter dürfen nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch verzichten.
Schließen Sie das Verlustrisiko aus
Sie müssen zudem gewährleisten, dass zu Beginn der Freistellungsphase die volle Summe des umgewandelten Betrags sowie der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zur Verfügung stehen. Das Wertguthaben ist so anzulegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Als Arbeitgeber müssen Sie aufgrund der gesetzlichen Insolvenzschutzverpflichtung (Paragraf 7e SGB IV) das Guthaben vollständig absichern, wenn es das Dreifache des monatlichen Gehalts übersteigt und mindestens 27 Monate bestanden hat. Die Insolvenzschutzmaßnahme ist den Beschäftigten schriftlich mitzuteilen.
Diese Vorgaben haben Auswirkungen auf die Art der Kapitalanlagen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Hochrisikogeschäfte sind beispielsweise ausgeschlossen. Zudem müssen Sie Ihre Mitarbeiter jährlich über den Stand der Einzahlungen auf ihrem Zeitwertkonto informieren.
Das Guthaben kann der Arbeitnehmer später nach Absprache mit Ihnen flexibel nutzen. Zum Beispiel für langfristige Freistellungen wie ein Sabbatical oder einen Langzeiturlaub oder für eine Verkürzung der aktiven Erwerbsphase unmittelbar vor Renteneinstieg. Während der Freistellung ist der Mitarbeiter von der Arbeitsleistung befreit, aber das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Im Gegensatz zu unbezahltem Urlaub ist der Arbeitnehmer weiter voll sozialversichert.
Großes Interesse, geringe Verbreitung
Trotz der Attraktivität dieses Modells sind Zeitwertkonten noch nicht sehr verbreitet. Eine aktuelle Studie der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten und der FAZ-Gruppe zeigt, dass erst jeder siebte Mittelständler Zeitwertkonten anbietet. Gleichzeitig wollen fast neun von zehn Unternehmen ihren Mitarbeitern ein besseres Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit ermöglichen.
Wenn Ihr Interesse geweckt ist: Fragen Sie Ihren Sparkassen-Firmenkundenberater nach dem Deka-ZeitDepot. Das Zeitwertkonto der Deka, der Fondsgesellschaft der Sparkassen, bietet Ihnen alle erforderlichen Leistungen aus einer Hand. Die Deka übernimmt dabei für Sie die Kapitalanlage, Administration sowie die Insolvenzsicherung der Wertkonten Ihrer Mitarbeiter und unterstützt Sie bei der Einführung. Sie können unter verschiedenen Umsetzungsmodellen wählen: etwa Deka-ZeitDepot Plan zum Aufbau eines Wertguthabens zur Verkürzung der Arbeitsphase vor dem Ruhestand oder Deka-ZeitDepot Block für die Altersteilzeitvariante.