Barrierefrei unterwegs in Bus und Bahn
Es ist nicht immer leicht, mit eingeschränkter Mobilität zu reisen. Allerdings gibt es viele Regelungen, die Ihnen das Reisen erleichtern sollten. Lesen Sie hier, was Ihnen im Bus, in der Bahn oder im Flieger ermöglicht werden muss.
Wer in seiner Mobilität eingeschränkt ist, hat größere Probleme zu verreisen als Menschen ohne diese Einschränkung. Allerdings ist klar geregelt, auf welche Art Bus- und Bahnunternehmen, aber auch Reiseveranstalter, Fluggesellschaften oder Reisebüros Sie dabei unterstützen müssen. Wenn Sie bei einem Reiseveranstalter oder in einem Reisebüro eine Reise buchen, gelten beispielsweise die folgenden Regelungen:
- Eine Begleitung darf nur in Ausnahmefällen verlangt werden.
- Ein Aufpreis für Ihre Buchung darf nicht verlangt werden.
- Eine Buchung oder der Verkauf einer Fahrkarte darf nur dann abgelehnt werden, wenn die Zugangsregelungen der Bahnunternehmen oder der Bahnhofsbetreiber das erforderlich machen. Wird Ihr Vorhaben abgelehnt, muss das Unternehmen innerhalb von fünf Werktagen schriftlich den Grund dafür nennen. Ein Grund könnte sein: Der Rollstuhl passt nicht durch die Türen und Gänge eines speziellen Zugs.
Allerdings sind längst nicht alle Bus- oder Bahnhaltestellen sowie Bahnhöfe barrierefrei. Sie haben darum einen Anspruch darauf, informiert zu werden, ob und wie Bahnhöfe, Züge und die Toiletten vor Ort zugänglich sind. Fragen Sie also nach. Unabhängig davon kann bei der Planung auch die Wheelmap hilfreich sein, auf der nach dem Ampelsystem markiert ist, ob ein Ort rollstuhlgerecht ist oder nicht.
Hilfe am Bahnhof, im Flieger oder im Bus
Grundsätzlich steht Ihnen oft jemand zur Seite, wenn Sie mit Bus und Bahn, Schiff oder Flieger verreisen wollen. Fluggesellschaften müssen Ihnen beispielsweise Begleithunde oder elektrische Rollstühle zur Verfügung stellen. Bei der Schifffahrt kann verlangt werden, dass eine Begleitperson mitkommt. Sollten die Probleme durch diese nicht lösbar sein, muss versucht werden, eine Alternative anzubieten. Generell sind folgende Punkte zu beachten:
- Sagen Sie frühzeitig Bescheid. Für den Zug, den Flieger oder bei Schiffen sollten Sie den Bedarf spätestens 48 Stunden vorher ankündigen, bei Fernbussen 36 Stunden vorher.
- Seien Sie pünktlich da. Wenn keine Zeit abgesprochen wurde, sollten Sie bei Zügen spätestens 30 Minuten vor der Abfahrt da sein, bei Schiffen sind es 60 Minuten.
- In Ihrem Schwerbehindertenausweis muss eine Begleitperson eingetragen sein, damit sie kostenfrei mitfahren darf. Das wird im Sozialgesetzbuch IX geregelt.
Falls die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt sind, darf die Beförderung abgelehnt werden. Das gilt auch, wenn der Bus, der Flieger oder der Zug sowie die Haltestelle oder der Hafen und Bahnhof nicht so gebaut sind, dass Sie sicher ein- und aussteigen beziehungsweise transportiert werden können. Allerdings müssen Ihnen in diesem Fall die Gründe schriftlich mitgeteilt werden.
Wo Sie sich beschweren können
Sie haben nicht die entsprechende Hilfe bekommen? Dann wenden Sie sich bei Problemen in Zügen, Bussen oder auf Schiffen ans Eisenbahn-Bundesamt. Hatten Sie Probleme bei einem Flug, sollten Sie zunächst die Fluggesellschaft und den Flughafen kontaktieren, danach das Luftfahrt-Bundesamt. Ausführlicher hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz das Thema behandelt.
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