Richtig versichert im Ehrenamt
Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich – etwa in Sportvereinen, in der Kirchengemeinde oder in Bürgerinitiativen. Worauf Sie im Sinne des Eigenschutzes achten sollten, wenn Sie ehrenamtlich aktiv sind, erfahren Sie hier. Denn nicht alle Risiken sind automatisch abgesichert, wenn dem Helfer selbst etwas passiert.
Die meisten Ehrenamtlichen sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Diese übernimmt sowohl die Kosten für die Heilbehandlung als auch die Kosten für eine Rehabilitation oder eine dauerhafte Rente bei schweren dauerhaften Gesundheitsschäden. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Sie kostenfrei, Sie zahlen keine Beiträge dafür. Wenn also während der Ausübung des Ehrenamts ein Unfall passiert, erhält der Ehrenamtsausübende von der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Leistungen.
Vereine können für ihre ehrenamtlichen Helfer auch eine private Gruppenunfallversicherung abschließen. Man sollte auf jeden Fall bei der Organisation nachfragen, wie der Versicherungsschutz aussieht, bevor man tätig wird. Da der gesetzliche Unfallschutz weder rund um die Uhr noch uneingeschränkt im Ausland gilt, sollten Sie zusätzlich selbst vorsorgen. Eine private Unfallversicherung schützt Sie auch im privaten Bereich.
An die Haftpflicht denken
Wer im Rahmen eines Ehrenamts einer anderen Person Schaden zufügt, muss in der Regel nicht für deren Forderungen nach Schadenersatz aufkommen. Dafür haftet die Trägerorganisation beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung. Viele gemeinnützige Vereine haben eine Gruppenhaftpflichtversicherung für ihre Vereinsmitglieder abgeschlossen.
Für sonstige freiwillige Tätigkeiten, die beispielsweise nicht mit besonderer Verantwortung verbunden sind, kann der Schutz über eine private Haftpflichtversicherung bestehen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem privaten Versicherer und lassen Sie sich bestätigen, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz für die geplante ehrenamtliche Tätigkeit besteht.
Ausnahmen bei öffentlichen Ämtern
Wenn Sie ein öffentliches oder hoheitliches Ehrenamt ausüben, genießen Sie keinen Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung. Betroffen davon sind zum Beispiel Gemeinderatsmitglieder, Bürgermeister, Schöffen, Laienrichter und Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr. Für diese Personengruppen besteht aber im Normalfall ein Versicherungsschutz über die jeweils zuständige Kommune oder die Behörde.