Fernbus: dein Recht als Kunde bei Verspätungen

Der Fernbus hat sich als günstige Alternative zum Zug etabliert. Dumm ist allerdings, wenn du stundenlang im Stau zwischen den Städten stehst. Bekommst du dann einen Teil des Ticketpreises zurück?

Mit dem Fernbus von Stuttgart nach Köln – das ist seit einiger Zeit möglich. Gerade für junge Leute ist der Bus eine gute Alternative zum Zug, denn er ist billig. Was aber, wenn auf der A3 oder der A5 Stau ist und der Bus viel zu spät am Ziel ankommt? Die klare Antwort der Juristen: Dann hast du Pech gehabt. Denn während die Fahrgastrechte für die Deutsche Bahn vorsehen, dass der Passagier entschädigt wird, wenn er mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten ankommt, sieht das im Busverkehr anders aus. Hier zählt, mit welcher Verzögerung der Bus abfährt und wie lang die zurückzulegende Distanz ist.

Geld zurück bei zwei Stunden Wartezeit
Beträgt die Distanz zwischen Startort und Ziel mindestens 250 Kilometer und verspätet sich die Abfahrt des Fernbusses um mehr als zwei Stunden oder fällt der Bus ganz aus, ist der Anbieter in der Pflicht. Denn in diesem Fall steht dir der volle Fahrpreis als Erstattung zu. Das gilt auch bei einer Überbuchung des Busses. Alternativ hast du Anspruch auf eine Weiterreise auf einer anderen Streckenführung. Wenn dir das Busfahrunternehmen keine Wahl für die Fortführung der Reise lässt, muss es dich mit 50 Prozent des Fahrpreises zusätzlich entschädigen.
Sollte die Fahrt länger als drei Stunden dauern und die Strecke länger als 250 Kilometer sein, muss das Busunternehmen ab einer Verspätung von 90 Minuten einen Imbiss, eine Mahlzeit oder Erfrischungen reichen. Unter Umständen muss es dir auch eine Übernachtungsmöglichkeit besorgen.

Keine Entschädigung bei höherer Gewalt
Kann der Bus wegen schlechten Wetters nicht fahren, steht dir allerdings keine Entschädigung zu. Denn in diesem Fall ist die Rede von höherer Gewalt und damit ist das Busunternehmen aus der Haftung.

Entschädigung bei einem Unfall
Hat dein Bus einen Unfall, musst du entschädigt werden, falls du verletzt wurdest oder dein Gepäck beschädigt wurde. Außerdem muss sich das Busfahrunternehmen nach einer Panne darum kümmern, dass die Passagiere weitertransportiert werden.
Wenn sich das Busfahrunternehmen querstellt und sich nicht an das Gesetz hält, solltest du dich ganz offiziell und am besten schriftlich beschweren. Können sich das Busfahrunternehmen und du nicht einigen, hilft das Eisenbahn-Bundesamt weiter.