Manager-Haftpflicht: nicht nur für große Unternehmen sinnvoll

Manager haften für Fehlentscheidungen mit ihrem gesamten Privatvermögen. Vor den finanziellen Schäden schützt sie eine Manager-Haftpflichtversicherung.

Für wen eine Manager-Haftpflichtversicherung gedacht ist
Manager treffen täglich Entscheidungen, in den meisten Fällen mit weitreichenden und lang wirkenden Folgen. Gleichzeitig haften sie, zum Beispiel gegenüber den Gesellschaftern, wenn durch ihre fehlerhafte Entscheidung dem Unternehmen ein Schaden entsteht. Für solche Situationen gibt es die Manager-Haftpflichtversicherung, auch als D&O-Versicherung bekannt. Der Begriff aus dem Englischen steht für „Directors and Officers“. Gemeint sind damit in Deutschland Geschäftsführer, Vorstände und Kontrollgremien von Unternehmen. Aufgabe der D&O-Versicherung ist es, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte zu ersetzen. Deshalb wird sie auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung genannt.

Ein Beispiel aus dem Alltag
Wie schnell eine solche Versicherung wichtig werden kann, zeigt das folgende Beispiel eines Geschäftsführers: Er erhält ein attraktives Angebot über den Kauf eines teuren Investitionsgutes. Um dem Unternehmen die Vorteile zu sichern, greift er kurzfristig zu – lässt dabei aber Vorgaben der Kontrollgremien außer Acht. Er muss sich anschließend – möglicherweise sogar vor Gericht – den Vorwurf gefallen lassen, gegen Pflichten verstoßen zu haben. Die Gesellschafter fordern Schadenersatz. Das kann teuer für den verantwortlichen Manager werden, obwohl er meinte, im besten Sinn für das Unternehmen zu handeln.

Die Beweislast kehrt sich um
Problematisch für den Manager: Kann ein tatsächlicher Schaden belegt werden, kommt es zur Beweislastumkehr. Er muss nachweisen, dass er nicht pflichtwidrig gehandelt hat. Entsprechend wichtig ist es, dass er alle einzelnen Schritte von Managemententscheidungen gut dokumentieren kann. Der Versicherer prüft die Sach- und Rechtslage und übernimmt im Bedarfsfall die Kosten für den Prozess.

Wer durch die D&O-Versicherung geschützt wird
Versicherungsnehmer ist das Unternehmen – schließlich wird es durch die Versicherung vor den Folgen individueller Fehlentscheidungen geschützt. Versicherte Personen sind die Organe wie handelnde Vorstände, Geschäftsführer oder Mitglieder von Aufsichtsgremien. Entsprechend deckt die D&O-Versicherung grundsätzlich Schäden, die aus dem Fehlverhalten solcher Organe resultieren. In den Versicherungsschutz können aber auch leitende Angestellte einbezogen werden.

Bei Abschluss sollten Sie auf eine ausreichende und risikoadäquate Versicherungssumme achten. Die Prämien werden für den Einzelfall berechnet und orientieren sich an Eckpunkten wie Gewinn und Bilanzsumme. Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot. Wenden Sie sich an Ihren Firmenkundenbetreuer.