Schwarzarbeit im Privathaushalt kann teuer werden

Viele Deutsche beauftragen Handwerker gegen Bares. Auch Putzhilfen arbeiten häufig schwarz. Dabei gibt es gute Gründe, sauber zu bleiben.

Ob die „Perle“ zu Hause oder der Maler in der Privatwohnung – auf den ersten Blick sieht es so aus, als würden beide Beteiligten von Schwarzarbeit profitieren: Der Auftraggeber spart die Kosten für die Sozialversicherung und der Dienstleister kann den kompletten Lohn in die eigene Tasche stecken. Doch Schwarzarbeit ist illegal. Jährlich entgehen dem Staat dadurch Milliarden Euro an Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen.

Das Risiko, bei routinemäßigen Kontrollen von Zollbehörden entdeckt zu werden, mag zwar gering erscheinen. Doch manchmal reicht die Anzeige eines missliebigen Nachbarn aus, um aufzufliegen. Dann drohen Geldbußen von 5.000 Euro und mehr, im Extremfall ein Verfahren wegen Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug.

Verträge über Schwarzarbeit sind nichtig

Was viele nicht wissen: Ein Vertrag über Schwarzarbeit ist unwirksam, denn er verstößt gegen das Gesetz. Das hat für beide Parteien Konsequenzen: Der Schwarzarbeiter kann aus dem Vertrag keinen Anspruch auf Bezahlung herleiten. Und der Auftraggeber hat keine Handhabe zur Reklamation, wenn er mit der Leistung nicht zufrieden ist, er hat keine Gewährleistungsansprüche und kann keine Nachbesserung verlangen.

Der Auftraggeber haftet für Schäden

Verletzt sich die illegal beschäftigte Putzhilfe beim Sturz von der Leiter, ist sie zwar grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Diese kann jedoch die Kosten vom Auftraggeber zurückholen, sobald die Schwarzarbeit bekannt wird. Außerdem springen weder Hausrat- noch Haftpflichtversicherung ein, wenn beim Putzen die teure Vase zu Bruch geht. Auch die Putzfrau selbst ist nicht verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Wenn sie Arbeitnehmerin ist, haftet sie im Normalfall nicht. Als Arbeitnehmerin gilt sie dann, wenn Sie regelmäßig zum Putzen kommt, nach Anweisung arbeitet und der Auftraggeber die Arbeitsmittel stellt. Eine Anzeige wegen Diebstahls ist ebenfalls kaum möglich, ohne dass die Schwarzarbeit auffliegt.

Online anmelden und Steuern sparen

Ein angemeldeter Job muss nicht teurer sein als Schwarzarbeit. Die Registrierung von Putzhilfe & Co. geht bei der Minijob-Zentrale einfach über das Haushaltsscheck-Verfahren. Der Arbeitgeber zahlt lediglich Pauschalen für Sozialversicherung und Steuer. Zusammen sind das weniger als 15 Prozent. Voraussetzung: Der Beschäftigte geht keinem weiteren 450-Euro-Job nach. Der Auftraggeber kann 20 Prozent des Lohns und der Sozialabgaben bis zum Höchstbetrag von 510 Euro jährlich steuermindernd bei seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Bei Handwerkerleistungen zieht das Finanzamt auf Antrag 20 Prozent der Aufwendungen für Lohn- und Fahrtkosten bei der nächsten Einkommensteuererklärung von der Steuerschuld ab. Dafür muss die Rechnung unbedingt überwiesen und nicht bar bezahlt werden. Dies gilt bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 Euro jährlich.