Ob Krone oder Brücke: Billiger ist Zahnersatz in Osteuropa
Über die Grenze in die Tschechische Republik oder nach Polen fahren und dort den Zahnersatz in Auftrag geben – das geht. Es ist jedoch nicht so einfach, wie es sich anhört. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Rechte als Patient.
Die Verbraucherzentrale Hessen schätzt, dass die Kosten für Zahnersatz im osteuropäischen Ausland um bis zu 70 Prozent niedriger liegen als in Deutschland. So kommt es, dass Bundesbürger nach Polen, Ungarn oder in die Tschechische Republik reisen, um dort weniger für eine Zahnbehandlung zu bezahlen als zu Hause.
Doch bevor man zum Arzt im Ausland aufbricht, sollte man vergleichen: Was kostet der Zahnersatz beim deutschen Arzt, was bei einem oder besser zwei verschiedenen Ärzten im Ausland? Damit die Krankenkasse einen Teil der Kosten für den Zahnersatz übernimmt, muss ihr ein Heil- und Kostenplan vorliegen – so wie auch bei der Behandlung in Deutschland. Dieser Heil- und Kostenplan muss laut Gesetz zwingend auf Deutsch verfasst sein. Heißt: Der Patient besorgt ein deutsches Formular, nimmt es zur Voruntersuchung mit ins Ausland, lässt es dort ausfüllen, sich zuschicken und reicht es dann bei seiner Krankenkasse ein. Oder der deutsche Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan, der dem Arzt im Ausland als Grundlage dient. So spart der Patient eine Anreise.
Grundsätzlich sollte der Patient, bevor er sich für einen Arzt entscheidet, ein Gespräch mit seiner Krankenkasse führen. Denn dort sieht man schnell, ob ein Preis angemessen ist. Übrigens: Deutsche Krankenkassen müssen nur die Kosten übernehmen, die sie auch in Deutschland tragen würden. Gibt es also im Ausland ein neues Verfahren oder ein Medikament, das hier noch nicht zugelassen ist, muss die Krankenkasse dafür nicht bezahlen.
Gewährleistung beim Zahnersatz
Noch schwieriger wird es, wenn eine Verblendung bald abplatzt oder eine Brücke bricht. Zwar hat der Zahnarzt innerhalb der EU eine zweijährige Gewährleistungspflicht – und das heißt, auch der Zahnarzt im EU-Ausland muss nachbessern, wenn etwas nicht in Ordnung ist –, doch für den Patienten bedeutet das im Zweifelsfall, dass weitere Reisekosten entstehen. Manche Zahnärzte im Ausland gehen jedoch mit Kollegen in Deutschland Kooperationen ein. Dann wird der Bundesbürger im Inland behandelt und der Zahnarzt im Ausland bezahlt die Rechnung. Bietet eine ausländische Praxis eine zusätzliche Garantie auf Zahnersatz an, die die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung auf drei oder fünf Jahre verlängert, sollte sich der Patient dieses Angebot schriftlich geben lassen, damit es im Falle eines Falles keine Probleme mit dem Nachweis seiner Rechte gibt.
Hürden beim Zahnersatz im Ausland
Zusätzlich zu den Formalitäten muss der deutsche Patient auch bedenken, dass es in vielen Fällen eine Sprachbarriere gibt. Denn selbst wenn man die Sprache des Zahnarztes spricht, heißt das nicht, dass man auch die Fachbegriffe kennt. Und nicht jeder Zahnarzt im Ausland ist zweisprachig. Ist die Sprache keine Barriere, kann der Patient vielleicht seinen Urlaub mit der Zahnarztbehandlung koppeln – also zum Beispiel drei Wochen nach Kroatien fahren und in dieser Zeit die Zähne richten lassen. Doch auch das muss weit im Voraus geplant werden. Und nicht jeder will seinen Urlaub auf einem Zahnarztstuhl oder in einem Wartezimmer verbringen.
Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es beim Europäischen Verbraucherzentrum.