Befristeter Arbeitsvertrag

Frisch von der Uni ist es gar nicht so einfach, einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu bekommen. Das muss nicht unbedingt schlimm sein, denn Befristungen haben auch Vorteile für den Arbeitnehmer. Erfahre mehr über deine Rechte und Pflichten.

Natürlich wäre eine Festanstellung direkt nach dem Abschluss toll. Allerdings sind unbefristete Arbeitsverträge fast schon eine Seltenheit. Befristete Arbeitsverhältnisse gibt es dagegen ziemlich häufig – und aus ganz unterschiedlichen Gründen:

  • Beispielsweise braucht der Arbeitgeber nur befristet einen Mitarbeiter – vielleicht, weil es sich um ein Saisongeschäft handelt.
  • Es kann eine Stelle in einem Projekt besetzt werden, das nur befristet läuft.
  • Ein Haushaltsplan sieht keine unbefristete Stelle vor oder
  • ein beispielsweise erkrankter Mitarbeiter muss zeitweise ersetzt werden.

Solche Gründe nennt man Sachgründe. Es gibt jedoch auch befristete Verträge ohne Sachgrund. Ein solcher Vertrag darf beispielsweise bei einer Neueinstellung maximal zwei Jahre betragen, in einigen Branchen gibt es allerdings Ausnahmen. Firmen, die neu gegründet wurden, dürfen befristete Verträge bis zu vier Jahren abschließen.

Vielleicht will der Arbeitgeber durch eine Befristung auch einfach einen neuen Mitarbeiter ausgiebig testen. Das hat für dich den Vorteil, dass du mehr Zeit hast, die Kollegen, die Arbeit und den Chef zu inspizieren, bevor du dich endgültig bindest. Du kannst außerdem durch befristete Verträge mehrere Branchen und Arbeitgeber kennenlernen – und so eine Menge Erfahrung sammeln. Außerdem kann ein befristetes Verhältnis jederzeit in ein unbefristetes verwandelt werden – also kann ein befristeter Vertrag auch eine Chance sein. Allerdings gilt: Je ungebundener du bist, desto eher kannst du von unbefristeten Arbeitsverträgen profitieren. Musst du eine Familie ernähren, wird es schwierig, denn mit einem befristeten Vertrag kann man schlecht planen.

Was, wenn der Vertrag ausläuft?

Wenn du einen befristeten Vertrag unterschreibst, solltest du rechtzeitig beim Chef oder in der Personalabteilung nachfragen, ob das Arbeitsverhältnis verlängert wird, also spätestens acht Wochen vor Vertragsende. Ist das nicht so, musst du dich bei der Arbeitsagentur melden. Sonst droht dir im schlimmsten Fall eine Arbeitslosengeldsperre. Kann dir dein Arbeitgeber keine zuverlässige Antwort geben, solltest du dich nach einem neuen Job umsehen.

Kündigung und befristete Verträge

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht ordentlich gekündigt werden: Es endet mit dem Datum, das im Vertrag genannt wird. Bei einem unbefristeten Vertrag gelten dagegen der Kündigungsschutz sowie eine Kündigungsfrist. Außerordentlich kannst du allerdings schon entlassen werden – beispielsweise wenn du Geld veruntreut hast.