Worauf du bei Foodporn achten solltest

Ob Currywurst oder Sterneküche: Das Fotografieren von Essen für das Internet, auch Foodporn genannt, ist angesagt. Täglich posten Promis und ganz gewöhnliche Menschen das, was ihnen angeboten wird, bei Facebook, Instagram & Co.

Mal findet das dargestellte Gericht Anerkennung: „Schaut mal, wie toll der Koch das dekoriert hat!“ Doch es gibt auch den gegenteiligen Fall nach dem Motto: „Unglaublich, welche Pampe hier serviert wird.“ Eher zur zweiten Kategorie dürfte man Jürgen zählen: Der Frührentner stellte regelmäßig sein wenig appetitlich aussehendes Altenheimessen bei Facebook ein und hatte innerhalb kurzer Zeit mehrere Tausend Fans. Inzwischen soll er von der Heimleitung zu einem klärenden Gespräch gebeten worden sein.

Im Einzelfall kann das Teilen solcher Bilder tatsächlich rechtswidrig sein, wie die Zeitschrift „Finanztest“ jetzt berichtet. Bei einem aufwendig gestalteten Essen könnte es sich um eine individuelle Kreation des Kochs handeln. Der Schöpfer des Werkes müsste erst um Erlaubnis zur Veröffentlichung gefragt werden.

Für die Mehrzahl der gastronomischen Erzeugnisse trifft das sicherlich nicht zu. Doch auch hier kann der Internetuser Stress bekommen. Nämlich dann, wenn er Bilder ohne Zustimmung teilt. Manche Restaurantinhaber fürchten nämlich negative Auswirkungen, wenn schlecht über ihre Küche geschrieben und das Ganze mit Fotos belegt wird. Entsprechend verbieten Sie die Veröffentlichung in ihrer Hausordnung.