Geliehene Gegenstände sind oft nicht versichert
Dein Freund hat sich was richtig Gutes gekauft und du fragst ihn: „Kann ich mir mal dein Mountainbike leihen?“ Was als harmlose Frage beginnt, kann zu einer unangenehmen Situation führen. Nämlich dann, wenn du sein Bike beschädigt zurückbringst. Dazu muss man wissen: Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt zwar bei Schäden, die du anderen durch Unachtsamkeit zufügst. Sie gilt aber im Normalfall nicht für geliehene Sachen. Den Schaden musst du also selbst bezahlen. Das gilt übrigens auch, wenn du etwas gemietet, geleast oder gepachtet hast. Willst du beispielsweise auf einer Party einen Film zeigen und mietest dazu einem Beamer, fällt ein Schaden bei den meisten Privat-Haftpflichtversicherungen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz. Entsprechend sorgsam sollte man mit geliehenen Sachen umgehen.
Das heißt aber nicht, dass die Versicherung eines solchen Risikos nicht möglich ist. Es gibt nämlich bei einigen Privat-Haftpflichtversicherungen Zusatzbausteine, die einen derartigen Schutz beinhalten. Falls das für dich wichtig ist oder falls du öfter etwas ausleihst: Schau in deinen Versicherungsbedingungen nach, ob das mit deiner Police abgedeckt ist. Möglicherweise kannst du den Zusatzbaustein gegen einen Aufpreis mitabsichern. Bist du noch bei deinen Eltern mitversichert, frag bei ihnen nach.