Sehen Sie bei Bestpreisgarantien genau hin!
Glauben Sie, dass man bei einem Bestpreisversprechen eigentlich nichts falsch machen kann? Wir raten Ihnen zu einer gesunden Portion Skepsis.
„Sehen Sie unseren Artikel innerhalb von 14 Tagen bei gleicher Leistung woanders günstiger, bekommen Sie bei uns den besten Preis.“ Die Rechtslage bei einem solchen Versprechen ist für den Kunden klar: Wer mit einer Preisgarantie wirbt, muss diese auch einhalten. Ansonsten wäre die Werbung wettbewerbsrechtlich irreführend.
Viele Käufer vertrauen auf die Bestpreisgarantie und kaufen mit einem guten Gefühl ein. Andere machen sich die Mühe, die Preise zu vergleichen. Sie stellen mitunter fest, dass das Produkt an anderer Stelle durchaus günstiger zu haben ist. Doch wenn sie dann auf den Händler zugehen und den besten Preis verlangen, werden sie manchmal mit unerwarteten Begründungen abgewiesen.
Typische Argumente, warum das Versprechen nicht gelten soll:
- Die Ware muss in der näheren Umgebung des Händlers angeboten werden.
- Bereits geringfügige Abweichungen bei den Leistungen führen zum Verlust der Garantie (was besonders bei Reisen einfach zu erreichen ist).
- Der Alternativhändler muss die gleiche Struktur haben, also ein vergleichbares Angebot an Waren und Dienstleistungen.
- Der andere Händler muss ebenfalls eine Beratung anbieten.
- Die Produkte müssen regulär auf dem deutschen Markt verfügbar sein (also keine „Grauimporte“).
Tipp 1: Studieren Sie die Fußnoten, wenn Sie Enttäuschungen vermeiden wollen. Manchmal kann man bereits hier Einschränkungen der Bestpreisgarantie erkennen. Fair ist eine solche Werbung aus Verbrauchersicht aber nicht, vor allem, wenn das Kleingedruckte unverständlich formuliert ist.
Tipp 2: Pochen Sie auf Ihr Recht, wenn Sie sich in die Irre geführt fühlen. Kontaktieren Sie die Verbraucherzentrale vor Ort. Möglicherweise haben sich dort schon andere Kunden beschwert und der Fall wird bereits bearbeitet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg konnte beispielsweise erreichen, dass ein Möbelhaus gerichtlich abgemahnt wurde. Der Händler hatte darauf bestanden, dass der billigere Konkurrent in seiner Nähe sein müsste. Das Gericht sah das anders und verdonnerte das Unternehmen, dem Käufer die Differenz zum günstigeren Angebot zu erstatten.
Es ist Marketing, kein Service
Sehen Sie die Bestpreisgarantie als das, was sie ist: ein Marketingtrick. Möglicherweise weiß der Händler, dass er gar nicht der günstigste Anbieter ist. Er verlässt sich aber darauf, dass niemand die Garantie wirklich in Anspruch nimmt. Er hofft, dass der Kunde den Aufwand für einen Vergleich scheut oder wegen einer geringen Preisdifferenz keinen Streit beginnt. Der Händler hätte damit sein Ziel erreicht und einen weiteren Kunden gewonnen.
Fazit: Bringen Sie den Anbietern von Preisgarantien kein besonderes Vertrauen entgegen. Schauen Sie sich auch weiterhin nach günstigen Angeboten um.