Weihnachtsgeschenke an Kunden: Das ist steuerlich wichtig
Zum Jahresende möchten Sie sich vielleicht bei wichtigen Kunden und Geschäftspartnern für die Zusammenarbeit bedanken. Doch ein gut gemeintes Geschenk kann dem Empfänger auch Ärger machen.
„Bei einem so wertvollen Kunden darf das Geschenk ein bisschen größer ausfallen!“ Wer nach diesem Motto handelt, leistet dem Beschenkten unter Umständen einen Bärendienst. Denn dieser muss Präsente grundsätzlich versteuern.
Das sind die Regeln
Geschenke an Geschäftspartner, die Sie aus betrieblichen Gründen machen, können Sie als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Der Netto-Einkaufspreis darf 35 Euro je Empfänger und Jahr nicht überschreiten. Zusätzlich müssen Sie bei einem Wert von mehr als 10 Euro in Ihrer Buchhaltung genau aufzeichnen, wer was bekommen hat.
Auch wenn es als unhöflich gilt: Teilen Sie dem Empfänger den Wert des Präsents mit. Denn bei einem Wert von über 10 Euro muss es der Beschenkte als geldwerten Vorteil versteuern. Die Alternative: Sie führen für das Geschenk (nach § 37 b EStG) pauschal 30 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Entscheiden Sie sich für eine Pauschalversteuerung, sollten Sie das dem Beschenkten mitteilen. (Den Wert des Geschenks oder die abgeführte Steuer brauchen Sie dabei nicht anzugeben). So vermeiden Sie, dass es zu einer doppelten Besteuerung kommt.
Präsente mit einem Wert bis 10 Euro sind sogenannte Streuwerbeartikel. Sie gelten nicht als geldwerter Vorteil oder als Zuwendung. Deshalb müssen weder Sie noch der Beschenkte hierauf Steuern zahlen. Bei der 35-Euro-Grenze handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Wenn Sie diese Grenze überschreiten, können Sie das Geschenk überhaupt nicht von der Steuer absetzen.
Wenn Sie Geschenke pauschal versteuern wollen, müssen Sie das für alle Geschenke tun, die Sie innerhalb eines Wirtschaftsjahres allen Empfängern machen. Nicht alle, sondern nur einzelne Geschenke pauschal zu versteuern ist innerhalb desselben Wirtschaftsjahres nicht zulässig. Die Obergrenze, bis zu der die Pauschalversteuerung möglich ist, liegt bei einem Wert von 10.000 Euro pro Beschenktem und Jahr und fällt damit sehr großzügig aus.
Ändern sich die Gepflogenheiten?
Die Meinungen zum Thema Weihnachtsgeschenke gehen auseinander. Für viele Unternehmen sind Präsente eine Frage der Wertschätzung und ein Gebot der Höflichkeit. Wenn Sie die steuerlichen Regeln beachten, sollte es auch keine Schwierigkeiten geben. Andere Firmen haben sich von Kundengeschenken generell verabschiedet. Sie versenden keine und verbieten ihren Mitarbeitern, Präsente anzunehmen. Im Vorfeld informieren die Unternehmen häufig ihre Geschäftspartner über diese Regelungen. Auf diese Weise vermeiden sie Ärger mit dem Finanzamt für alle Beteiligten.