Digitaler Nachlass: löschen oder aufbewahren?

Facebook, E-Bay, ein E-Mail-Konto: Die Bundesbürger sind im Internet aktiv, egal wie alt sie sind. Nach dem Tod eines Familienmitglieds wird es allerdings schwierig, dessen digitalen Profile zu löschen. Manch einer will das auch gar nicht. Darum sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen.

Früher war der Nachlass eines Toten in der Regel auf seinen Besitz beschränkt: Haus, Möbel, Bücher, Geld, Auto, vielleicht eine Ferienwohnung im Süden. Durch das Internet hat sich das geändert, denn längst haben die Deutschen Konten auf verschiedenen Plattformen: Sie beziehen vielleicht ein Digitalabo für Zeitschriften oder einen Streamingdienst, sie kaufen und verkaufen bei E-Bay, sie teilen ihre Informationen bei Facebook oder haben auf XING ihre Businessdaten eingestellt.

Geht es beim Online-Konto um Geld, sollten Sie die nötigen Informationen Ihren künftigen Erben hinterlegen. Ein Streamingdienst beispielsweise muss gekündigt werden, sonst wird monatlich auch nach Ihrem Tod weiterhin Geld vom Konto abgebucht – zumindest so lange, bis es gelöscht wird. Falls Sie kurz vor Ihrem Tod bei E-Bay eingekauft oder verkauft haben, wartet möglicherweise jemand auf Ware oder Geld. Auch das kann für Ihre Erben zum Ärgernis werden, wenn sie nicht wissen, wie sie sich in den entsprechenden Dienst einloggen können, während möglicherweise an Ihrem Computer böse E-Mails der Betroffenen eingehen.

Selbstverständlich soll man seine Passwörter für Internetplattformen mit niemandem teilen. Schreibt man sie jedoch für die Erben auf und hinterlegt sie an einem sicheren Ort, beispielsweise in einem Bankschließfach oder zusammen mit dem Testament, dann erleichtert man den Hinterbliebenen die Arbeit und geht trotzdem auf Nummer sicher.

Blog, Facebook oder Instagram
Selbst für Netzwerke, die nicht zwingend mit Geld verbunden sind, sollten Sie vorsorgen. Was beispielsweise, wenn Sie viele Jahre gebloggt haben? Wollen Sie, dass diese Artikel weiterhin verfügbar sind? Oder sollen Ihre Erben sie löschen? Dann müssen sie Zugang zur entsprechenden Plattform haben. Auch über Plattformen wie XING und Facebook sollten Sie nachdenken: Bei XING beispielsweise macht es keinen Sinn, wenn Ihr Profil nach Ihrem Tod erhalten bleibt. Bei Facebook kann das anders sein. Dort können Sie übrigens jemanden bestimmen, der Ihr Profil verwalten soll. Er kann es beispielsweise nach Ihrem Tod in einen Gedenkstatus setzen lassen. Dieses Angebot des sozialen Netzwerks bedeutet jedoch leider nicht, dass in der Praxis alles so einfach geht, wie es online beschrieben wird.

Gibt es in einem sozialen Netzwerk keine Hinweise dafür, wie man das Konto eines Verstorbenen löschen kann, schreibt man das Unternehmen per Brief oder E-Mail an. Da die Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen auf die Erben übergehen, haben diese einen Anspruch darauf, die Konten löschen zu lassen. Das können jedoch nur direkte Familienmitglieder veranlassen. Sie müssen dazu in der Regel die Sterbeurkunde oder einen anderen Nachweis einer Behörde hochladen oder schicken.