Nach Einbruch: Polizei und Versicherung informieren

Es ist jedermanns Albtraum: nach Hause zu kommen und festzustellen, dass eingebrochen wurde – die Wohnung durchwühlt, die Wertgegenstände gestohlen. Was man in dieser Situation beachten muss.

Das will sich keiner vorstellen, aber gerade in Großstädten ist es Alltag: Man kommt aus dem Urlaub zurück oder nach einem Abend mit Freunden nach Hause. Die Tür ist aufgebrochen, Schubladen liegen auf dem Boden, Bücher, Kleidung und Geschirr sind durch alle Zimmer verteilt. Wertgegenstände wie Laptop, Schmuck oder Bargeld fehlen.

Der Impuls, sofort Ordnung zu schaffen, ist in diesem Moment groß. Doch dazu ist jetzt nicht der richtige Moment. Schließlich kann jedes unnötige Betreten des Tatorts dazu führen, dass man wichtige Spuren, die auf Täter hinweisen, verwischt. Wer also feststellt, dass eingebrochen wurde, sollte sofort die 110 anrufen, heißt es bei der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart. Wer den Einbruch schon von außen feststellt, weil beispielsweise die Haustür aufgebrochen oder ein Fenster eingeschlagen wurde, sollte draußen bleiben und vom Handy aus die Polizei rufen.

Wenn die Täter noch im Haus sind
Sind die Einbrecher noch bei der Arbeit, wenn man nach Hause kommt, sollte man sie auf keinen Fall aufhalten oder zu überwältigen versuchen. Denn im schlimmsten Fall eskaliert die Situation. Dann werden Sie nicht nur bestohlen, sondern auch noch verletzt.

Versicherung informieren und Liste erstellen
Direkt nachdem man die Polizei gerufen hat, sollte man die Hausratversicherung informieren. Denn die Versicherungsgesellschaft hat ein Recht, sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen. Erst wenn mit der Gesellschaft geklärt ist, ob sie einen Sachverständigen schickt, und wenn die Polizei die Wohnung freigegeben hat, dürfen Sie hinein, um aufzuräumen.

Jetzt müssen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände machen:

  • Wertsachen sollte man so gut wie möglich beschreiben.
  • Soweit man Gerätenummern notiert hatte, sollte man sie angeben.

Die gestohlenen Gegenstände erfasst die Polizei in einer Datenbank. Für die Versicherung ist diese Liste ausschlaggebend, um den Schaden zu regulieren. Allerdings benötigt die Versicherungsgesellschaft auch einen Nachweis, dass die gestohlenen Produkte tatsächlich im Haus waren. Es hilft also nicht zu behaupten, ein Diamantring sei gestohlen worden, wenn es dafür keinen Kaufbeleg oder einen anderen Nachweis gibt. Im Zweifelsfall gibt es nämlich dafür keine Entschädigung.

Mit Fotos vorsorgen
Um nach einem Einbruch Wertgegenstände möglichst genau zu beschreiben, ist es sinnvoll, sie zu fotografieren. Das ist heute sehr einfach mit dem Handy möglich. Experten raten dazu, in jeden Schrank einmal hineinzufotografieren und besonders wertvolle Gegenstände separat zu dokumentieren. Die Fotos sollte man dann beispielsweise in die Cloud laden. Denn wenn das Handy oder die Kamera mit den Fotos auf dem Chip gestohlen wird, helfen die Fotos nicht weiter.