Bei der Arbeit: Rauchen verboten – Dampfen erlaubt?
Die elektronische Zigarette hat in den letzten Jahren einen enormen Aufschwung erlebt. Gedampft wird mittlerweile überall – doch ist es auch überall erlaubt?
In Deutschland gibt es Branchenschätzungen zufolge rund 3,5 Millionen E-Zigaretten-Konsumenten. Die anfängliche Skepsis der Raucher dem elektronischen Dampferzeugnis gegenüber hat deutlich abgenommen. Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) hat bereits jeder fünfte Raucher einmal eine E-Zigarette probiert. Viele nutzen die E-Zigarette auch, um sich das Tabakrauchen abzugewöhnen.
Fällt nicht unter das Rauchverbot
Da bei einer E-Zigarette kein Tabak verbrannt wird, sondern nur nikotinhaltige oder nikotinfreie Flüssigkeiten (Liquids) verdampfen, fällt sie nicht unter den Begriff des Rauchens im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes. Sie darf daher auch in öffentlichen Gebäuden oder Kneipen konsumiert werden – solange nur Dampf erzeugt und kein Tabak verbrannt wird. Anders sieht es bei privaten Einrichtungen aus. Die Deutsche Bahn zum Beispiel behandelt die Dampfstängel genau wie herkömmliche Zigaretten und verbietet sie in ihren Zügen und auf den Bahnsteigen. Lediglich in den gesonderten Raucherbereichen darf gedampft werden.
Rauchfreier Arbeitsplatz
Jeder hat Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Doch was ist mit rauchfreien E-Zigaretten bei der Arbeit? Laut Arbeitsstättenverordnung haben Arbeitgeber die Pflicht, Nichtraucher vor Tabakrauch und möglichen gesundheitlichen Folgen zu schützen. Die gesundheitlichen Risiken der elektronischen Zigaretten sind weiter ungewiss, worauf sich Nichtraucher bei der Einhaltung ihrer Rechte weiterhin beziehen können.
Rechtslage nicht gänzlich geklärt
Aktuell regelt kein Gesetz und keine Verordnung den Umgang mit E-Zigaretten, weshalb für den Arbeitgeber keine Rechtspflicht besteht, E-Zigaretten generell zu verbieten. Bei ihm liegt das Hausrecht und er kann den Konsum in den gesetzlich oder tariflich festgehaltenen Ruhepausen erlauben oder verbieten (OVG Münster, Az.: 4 A 775/14). Aber kaum ein Arbeitgeber möchte durch ein Rauch- und Dampfverbot auf dem kompletten Firmengelände das Betriebsklima beeinträchtigen.
Gesundheitliche Risiken
Aber nur weil es legal ist, ist es für Mitmenschen nicht weniger störend. Im schlimmsten Fall ist es sogar gesundheitsschädlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung bezeichnet nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten gleichermaßen als „keine unschädlichen Erzeugnisse“. Der Dampf enthalte gesundheitsschädliche Substanzen, die beim Einatmen in den Organismus gelangen. Insbesondere die Langzeitwirkungen auf den Körper durch das Verdampfen des in den E-Zigaretten-Liquids enthaltenen Propylenglykols müssten weiter erforscht werden.
Was die Zukunft bringt
Erste Schritte zur gesetzlichen Gleichstellung von elektronischer und herkömmlicher Zigarette sind in Deutschland bereits vollzogen worden. Der Verkauf an Minderjährige ist seit dem 1. April 2016 verboten und seit dem 20. Mai darf für E-Zigaretten und deren Zusatzprodukte keine Werbung mehr betrieben werden. Noch sind Plakat- und Kinowerbung davon ausgenommen, aber ein Kabinettsbeschluss zum Verbot von Tabakwerbung ab 2020 ist bereits gefasst worden und wird seitdem heftig diskutiert.
Sollten künftige Langzeitstudien die Gesundheitsschädlichkeit der E-Zigarette deutlich höher einstufen, so dürften die Arbeitsplätze der Zukunft nicht nur tabakrauchfrei, sondern auch liquiddampffrei sein.