Bei der Gesellenprüfung durchgefallen – was jetzt?
Deine Zeit als Azubi ist bald vorbei. Du musst nur noch die Abschlussprüfung ablegen. Doch was ist, wenn du die Prüfung nicht bestanden hast? Zur Beruhigung: Du stehst nicht auf der Straße. Nach § 37 des Berufsbildungsgesetzes hast du ein Anrecht auf zwei weitere Versuche und dein Ausbildungsbetrieb muss dich bis zur Wiederholungsprüfung weiterbeschäftigen.
Beim Ausbildungsbetrieb bleiben
Mit einer schriftlichen Meldung über den Wiederholungswunsch an deinen Betrieb und an die Handwerkskammer verlängert sich dein Ausbildungsvertrag. Du bekommst auch weiterhin deine Ausbildungsvergütung und kannst zur Berufsschule gehen. Die Handwerkskammer oder die IHK informiert dich über die nächstmöglichen Wiederholungsversuche. Die Ausbildung kann so maximal um ein Jahr verlängert werden.
Richtige Vorbereitung
Bei der Wiederholungsprüfung musst du nur den Teil wiederholen, den du nicht bestanden hattest. Daher solltest du diese Inhalte mit deinem Ausbilder oder deinen Berufsschullehrern detailliert besprechen. Nachhilfestunden für den theoretischen Teil und häufiges Wiederholen der bei der Prüfung noch fehlerhaften Handgriffe helfen dir bei der Vorbereitung auf den zweiten Versuch. Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung bietet dir die Möglichkeit, Aufgaben zu üben, die in deinem Ausbildungsbetrieb nicht oder nur selten anfallen. Schließlich möchtest du beim nächsten Mal perfekt vorbereitet sein und die Prüfung bestehen.
Ohne Ausbildungsbetrieb zum zweiten Versuch
Auch wenn du deinen Ausbildungsbetrieb verlassen möchtest, kannst du die Abschlussprüfung zweimal wiederholen. Du verlierst jedoch deinen Auszubildendenstatus. In diesem Fall musst du dich eigenständig für die Prüfungen anmelden und diese auch selbst bezahlen. Solltest du am Tag der Prüfung krank sein, informierst du umgehend die Prüfstelle und schickst ein ärztliches Attest an den Prüfungsausschuss, woraufhin du zum nächsten Termin eingeladen wirst.
Informiere dich über Besonderheiten
In einzelnen Ausbildungsberufen gibt es weitere Einschränkungen bei nicht bestandenen Gesellenprüfungen. Die Prüfungsordnungen können zudem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Am besten informierst du dich bei der Handwerkskammer oder der Innung und kontaktierst bei Fragen die zuständigen Ausbildungsberater.