Online geschlossene Verträge online kündigen

Seit dem 1. Oktober 2016 darfst du einige Verträge online kündigen – deine Unterschrift ist also nicht mehr notwendig. Welche das sind und welche Verträge noch immer per Fax oder Brief gekündigt werden müssen, liest du hier.

Kannst du dich noch erinnern, wie du deinen Mobilfunk- oder Stromtarifvertrag abgeschlossen hast? Richtig, wahrscheinlich übers Internet, vielleicht auch am Telefon. Und hast du schon einmal versucht, diesen zu kündigen? Dann weißt du, dass das bisher ein Problem war: E-Mail oder SMS wurde nicht anerkannt, oft genügte auch das Fax nicht. Es musste bei vielen Firmen ein unterschriebener Brief sein und am besten geschickt per Einschreiben, damit er nicht verloren gehen konnte. Das hat sich zum 1. Oktober geändert. Jetzt kannst du Verträge, die du online geschlossen hast, auch online kündigen. Dazu gehören beispielsweise Verträge mit deinem Mobilfunk-, DSL-, Kabel-, Gas- oder Stromanbieter sowie die Mitgliedschaft in einem Datingportal. Wichtig ist allerdings, dass du als Vertragsinhaber zu erkennen bist und dass ersichtlich ist, dass du deinen Vertrag kündigen möchtest.

Sollte der Vertragspartner behaupten, dass eine Online-Kündigung nicht möglich ist, verweise ihn auf das Urteil vom LG München I, Urteil vom 12.05.2016, Az. 12 O 18874/15, oder an die Verbraucherzentrale Niedersachsen und wende dich an eine Verbraucherzentrale in deiner Nähe oder einen Rechtsanwalt.

Wo noch immer die Schriftform nötig ist
Aber Achtung: Du kannst nicht jeden Vertrag auf diese Art und Weise kündigen. Willst du aus deiner Wohnung ausziehen oder deinen Arbeitsplatz kündigen, musst du noch immer einen Brief schicken, der unterschrieben ist. Und den schickst du am besten noch immer per Einschreiben, dann kann niemand sagen, der Brief sei nicht rechtzeitig angekommen.