Ausbildung verlängern: Wann ist es möglich?

Deine ursprünglich vereinbarte Ausbildungsdauer liegt zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Doch was ist, wenn du deine Ausbildung freiwillig oder gezwungenermaßen verlängern möchtest? Wir zeigen dir, aus welchen Gründen eine Verlängerung deiner Ausbildungszeit möglich ist.

Nicht alles im Leben ist planbar. Manchmal durchkreuzen unvorhersehbare Ereignisse lang gefasste Pläne. Das kann dir auch während deiner Ausbildung passieren. Und obwohl der Ablauf der Berufsausbildung im Detail strukturiert ist, findest du auch in diesem Fall eine passende Lösung.

Antrag auf Verlängerung stellen

Unter gewissen Umständen kannst du nämlich bei der zuständigen Stelle – der HWK oder der IHK – eine Verlängerung deiner Ausbildungsdauer beantragen. Wichtig ist dabei, dass dieser Antrag immer von dir als Auszubildendem ausgehen muss. In § 8 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist geregelt, dass im Anschluss an diesen Antrag dein Ausbilder angehört wird. Sollte die Kammer dennoch deinen Antrag ablehnen, kannst du mithilfe der Gewerkschaft dagegen Widerspruch einlegen.

Außer Gefecht

Es gibt einige triftige Gründe, die Ausbildung zu verlängern. Du warst zum Beispiel längere Zeit krank, weshalb du weder zu deinem Ausbildungsbetrieb noch zur Berufsschule gehen konntest. Lege deinem Antrag das zugehörige ärztliche Attest bei und gegen eine Verlängerung sollte nichts einzuwenden sein.

Keine Ausbildung möglich

Auf der anderen Seite kann eine Verlängerung notwendig werden, wenn dein Ausbilder krankheitsbedingt längere Zeit fehlt und so deine betriebliche Ausbildung ins Stocken gerät. Schließlich kannst du dich so nicht ausreichend auf den praktischen Teil deiner Abschlussprüfung vorbereiten. Sollte der Betrieb für die Verlängerung verantwortlich sein, entsteht eventuell ein Schadensersatzanspruch.

Schwangerschaft während der Ausbildung

Wenn du während deiner Ausbildung schwanger wirst, kannst du nach den Mutterschutzfristen die Ausbildung wiederaufnehmen oder Elternzeit nehmen. Eine Verlängerung aufgrund der fehlenden Ausbildungsmonate ist auf jeden Fall möglich. Gehst du in die Elternzeit, muss deine Ausbildungsstelle für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren für dich freigehalten werden. Denke aber daran, deinem Ausbildungsbetrieb frühzeitig, spätestens aber sieben Wochen nach der Geburt des Kindes, deinen Elternzeitwunsch mitzuteilen.

Abschlussprüfung nicht bestanden

Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestehen solltest, kannst du eine Verlängerung deiner Ausbildung bis zum nächsten Prüfungstermin beantragen. Da du die Prüfung zweimal wiederholen kannst, beträgt die maximale Verlängerung ein Jahr. Nutze die Zeit, um dich auf die Wiederholungsprüfung vorzubereiten. Prüfe auch, ob du einen Anspruch auf Nachhilfe durch die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) von der Arbeitsagentur hast. Kläre das auch mit deinem Ausbilder und beziehe ihn stärker in die Prüfungsvorbereitung ein.

Faulheit ist kein Grund

Schwache Lernleistung oder Faulheit sind hingegen keine Gründe für eine Verlängerung deiner Ausbildungszeit. Solltest du Schwierigkeiten mit bestimmten Inhalten haben, nutze alle Angebote und zögere auch nicht, deinen Ausbilder offen anzusprechen. Dein Betrieb möchte dir schließlich zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung verhelfen und dich im Optimalfall hinterher fest anstellen.