Brauchen Sie eine Richtlinie für Kundengeschenke?
Besonders zur Vorweihnachtszeit ist es üblich, dass sich Geschäftspartner Geschenke machen. Doch was ist gesetzeskonform? Wo fängt Bestechung an? Und: Ist es ratsam, Regeln für Mitarbeiter aufzustellen?
Was sagt das Gesetz?
Eine feste Wertgrenze, bis zu der ein Geschenk als unbedenklich gilt, findet sich in Gesetzen nicht. Die Höchstgrenze von 35 Euro pro Person, bis zu der Geschenke steuerfrei sind, ist jedenfalls kein Maßstab. Wann die Annahme oder die Gabe eines Geschenks kritisch wird, hängt immer von den konkreten Umständen ab. Der Wert sollte sich im sozial üblichen Rahmen bewegen, also zu den Lebensumständen des Empfängers passen. Problematisch wird es, wenn das Geschenk in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Entscheidung für einen Auftrag gegeben oder angenommen wird.
Sollten Unternehmen eine Geschenkerichtlinie aufstellen?
Unternehmer und ihre Angestellten sind häufig in doppelter Hinsicht vom Thema Kundengeschenke betroffen: Einerseits können sie als Auftragnehmer ihren Kunden ein Geschenk machen. Andererseits erhalten sie als Auftraggeber vielleicht selbst die eine oder andere Aufmerksamkeit von Geschäftspartnern. Es ist daher sinnvoll, Regeln für Ihre Mitarbeiter aufzustellen: Was dürfen sie verschenken, was annehmen?
Mit einer innerbetrieblichen Geschenkerichtlinie können Sie sich als Arbeitgeber vor Haftung und das Unternehmen vor einem Imageschaden bewahren. Denn als Chef laufen Sie Gefahr, im Fall einer Bestechung oder Bestechlichkeit Bußgelder zahlen zu müssen.
So können Sie vorgehen
Was die Annahme von Geschenken angeht, belassen es manche Unternehmen bei einem Absatz im Arbeitsvertrag. Andere regeln dies in einer Dienstanweisung oder in einer Betriebsvereinbarung. Ein Totalverbot können Sie autonom aussprechen. Eine Wertgrenze unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Eine andere, inzwischen häufige Vorgehensweise: Unternehmen schreiben ihren Geschäftspartnern, dass ihre Mitarbeiter keine Geschenke annehmen dürfen. Möglicherweise ergänzen sie dieses Schreiben um den Hinweis, dass auch sie selbst keine Präsente verteilen und stattdessen für einen wohltätigen Zweck spenden. Wenn Sie sich diesem Vorgehen anschließen, sollte das Thema für Sie abgehakt sein.