Mit dem Logo des Chefs unterwegs
Wer mit seinem privaten Auto Werbung für seinen Arbeitgeber macht, kann sich über ein zusätzliches Einkommen freuen. Zu hoch darf die Vergütung jedoch nicht sein, wenn das Finanzamt leer ausgehen soll.
Üblicherweise wird in einem Vertrag geregelt, auf welcher Fahrzeugfläche die Werbung steht, wie groß die Werbung ist und was es dafür gibt. Wenn der Mitarbeiter viel unterwegs ist, freut sich der Firmeninhaber über eine hohe Reichweite und der Mitarbeiter über ein paar zusätzliche Scheine in seinem Geldbeutel.
Grundsätzlich sind solche Einkünfte nach § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig. Erst ab einer Höhe von 256 Euro jährlich fallen Steuern auf diese Nebeneinkünfte an. Wichtig: Dabei handelt es sich um eine sogenannte Freigrenze. Liegt der Betrag darüber, fällt Steuer auf die gesamten Nebeneinkünfte an.