Wann ein Berliner Testament sinnvoll ist
Paare können ein gemeinsames Testament schreiben und sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Kinder erben dann erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Das hat Vor- und Nachteile.
Wenn sich Paare gegenseitig absichern wollen, setzen sie oft ein gemeinsames Testament auf. Dabei bestimmen sie sich gegenseitig als Alleinerben. Das hat aber Folgen für die Kinder, denn im Todesfall des einen erbt so der andere Partner alles. Die Kinder bekommen dementsprechend anders als im Gesetz vorgesehen nach dem Tod des ersten Elternteils nichts. Diese Form des Letzten Willens nennt man „Berliner Testament“.
Testament mit Tücken
Damit sind nicht alle Kinder einverstanden. Fühlen sie sich übergangen, können sie ihren Pflichtteil fordern. Dann bekommen sie schon nach dem Tod des ersten Elternteils ihr Erbe – allerdings nur den Pflichtteil. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wollen Eltern ausschließen, dass Kinder trotz Berliner Testament den Pflichtteil einklagen, sollten sie eine Strafklausel in ihr Testament einfügen. Dann bekäme das Kind, sollte es seinen Pflichtteil nach dem Tod des ersten Elternteils einfordern, nach dem Tod des zweiten Elternteils auch wieder nur den Pflichtteil. Das schreckt viele Kinder ab und so verzichten sie in einem solchen Fall auf das Einklagen ihres Erbes.
Ein weiterer Nachteil des Berliner Testaments: Man kann es nicht so einfach ändern. Zumindest dann nicht, wenn sich die beiden Partner nicht mehr einig sind. In diesem Fall muss ein Partner das Testament vor einem Notar widerrufen. Das Berliner Testament ist außerdem über den Tod hinaus bindend. Das heißt, der überlebende Partner kann nicht einfach handeln, wie es ihm beliebt, er ist an das Berliner Testament gebunden. Noch ein Nachteil: Wenn große Vermögen vererbt werden sollen, werden eventuell Freibeträge bei der Erbschaftsteuer überschritten. So fallen im schlimmsten Fall zweimal Steuern an – einmal, wenn die Erbmasse an den überlebenden Partner vererbt wird, und ein zweites Mal, wenn das Kind nach dem Tod des zweiten Elternteils erbt.
Schließlich birgt das Berliner Testament auch für die Kinder eine gewisse Gefahr: Denn der überlebende Elternteil kann das angesparte Vermögen bis zu seinem Tod aufbrauchen, dann bleibt für die Nachkommen nichts mehr übrig. Wer das vermeiden möchte, kann Vermögen zu Lebzeiten übertragen oder festlegen, dass der Ehegatte Vorerbe wird und das Vermögen für die Kinder als Nacherben erhalten muss.
Wann ein Berliner Testament sinnvoll ist
Trotz aller negativer Beispiele: Das Berliner Testament kann auch sinnvoll sein, beispielsweise wenn ein Paar kinderlos bleibt. Stirbt einer der Partner früh, erben seine noch lebenden Eltern einen Teil. Im Zweifelsfall müsste also der überlebende Partner beispielsweise das Eigenheim verkaufen, um die Eltern des Verstorbenen auszahlen zu können. In diesem Fall kann ein Berliner Testament den Anspruch der Eltern auf den Pflichtteil reduzieren.
Das Berliner Testament ist auch dann sinnvoll, wenn die Kinder noch minderjährig sind. Denn ohne ein solches Testament muss der überlebende Elternteil dem Jugendamt beziehungsweise einem Vermögenspfleger regelmäßig Rechenschaft darüber geben, was mit dem Vermögen des Kindes passiert. Beispielsweise dürfte dann ein Haus nur dann verkauft werden, wenn ein Familiengericht zugestimmt hat.