Mit Fahrgemeinschaften Benzin und Steuern sparen
In Ballungszentren zu wohnen ist teuer. Daher ist für viele Arbeitnehmer weites Pendeln zum Arbeitsplatz Alltag. Wer statt mit dem öffentlichen Nahverkehr mit dem eigenen Wagen zur Arbeit kommt, sollte sich nicht nur wegen des Benzinpreises und der Umwelt Gedanken über eine Fahrgemeinschaft machen. Denn dabei können alle Teilnehmer die vollständige Entfernungspauschale beim Finanzamt geltend machen – ob sie nun am Steuer sitzen oder nicht. Bei der Berechnung zählt die kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Umwege, die demjenigen, der fährt, durch das Abholen der Mitfahrer entstehen, können nicht berücksichtigt werden.
Das Finanzamt legt dabei 30 Cent je einfachen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zugrunde. Beim absetzbaren Gesamtbetrag kommt es darauf an, ob man selbst fährt oder Mitfahrer ist. Für die Tage als Mitfahrer akzeptiert das Finanzamt maximal 4.500 Euro Wegekosten im Jahr. Für Tage, an denen der Arbeitnehmer selbst am Steuer sitzt, gibt es keine Höchstgrenze.
Übrigens: Normalerweise sind Arbeitnehmer nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie direkt von der Arbeit nach Hause fahren und umgekehrt. Bei einem Umweg fällt der Versicherungsschutz weg. Bei Fahrgemeinschaften ist das anders: Die Wege zum Abholen oder Nachhausebringen der Kollegen fallen unter den Versicherungsschutz.