Schlechte Note an der Hochschule nicht einfach akzeptieren

Es gibt viele Gründe, warum eine Note an der Hochschule schlechter ausfallen kann, als man gedacht hat. Vielleicht hast du tatsächlich Fehler gemacht – möglicherweise war’s aber auch der Prof. Hier erfährst du, wie du dich wehren kannst.

Eine schlechte Note an der Hochschule ist an sich noch kein Weltuntergang. Zum Problem wird sie jedoch dann, wenn man dadurch nicht zur Bachelor- oder Masterprüfung zugelassen wird, wenn das Examen als nicht bestanden gilt oder wenn man einen Kurs ein weiteres Mal besuchen muss und dadurch wichtige Zeit verliert. Bist du selbst schuld, musst du natürlich die Konsequenzen tragen. Vielleicht hast du nicht genug gelernt, vielleicht nicht das Richtige, möglicherweise bist du auch einfach zu aufgeregt gewesen. Anders sieht es aus, wenn nicht du die Schuld trägst, sondern der Prof. Um das herauszufinden, solltest du möglichst schnell handeln, besonders dann, wenn du Fristen beachten musst.

Wie du Klarheit bekommst

  1. Falls es sich um eine Prüfungsnote handelt, bekommst du mit dem Bescheid, ob du bestanden hast oder nicht, eine Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht, wie du Widerspruch einlegen kannst.
  2. Beantrage Klausureinsicht. Je nach Hochschule hast du mehr oder weniger Zeit, einen Blick auf die korrigierte Arbeit zu werfen. Manchmal darfst du dir Fragen zur Korrektur aufschreiben, manchmal nicht. Das ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.
  3. Wenn du der Meinung bist, dass du falsch benotet wurdest, solltest du versuchen, das zu dokumentieren – beispielsweise mithilfe deiner Aufzeichnungen.
  4. Bitte dann deinen Prof. um ein Feedbackgespräch. Das kannst du damit begründen, dass du dich besser vorbereiten möchtest, falls du eine Nachprüfung ablegen sollst.
  5. Verweigert der Prof. das Gespräch oder läuft es nicht zufriedenstellend ab, kannst du dich an den Prüfungsausschuss oder den Dekan wenden. Alternativ gibt es studentische Mitglieder im Fachbereichsrat, die vielleicht eher ein offenes Ohr haben und dich unterstützen können.
  6. Erkundige dich, ob es an deiner Hochschule eine Beschwerdekommission gibt. Falls ja, solltest du dort Hilfe suchen.
  7. Wenn dich das alles nicht weiterbringt, du aber sicher bist, dass du im recht bist, solltest du einen Anwalt einschalten. Das Studentenwerk oder der AStA können dir dann in aller Regel weiterhelfen. Beachte: Es wird Geld kosten, wenn der Anwalt für dich aktiv wird.