Arbeitspausen: Das müssen Arbeitgeber wissen
Falls es nötig ist, schuften Ihre Mitarbeiter auch mal durch und Sie freuen sich darüber? Vorsicht! Bei Arbeitspausen müssen Sie gesetzliche Pflichten beachten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Was ist eine Arbeitspause?
Durch die Arbeitspause (rechtlicher Begriff: Ruhepause) wird die tägliche Arbeit unterbrochen. Pausen dürfen also weder am Anfang noch am Ende der Arbeitszeit liegen. Sie sind für die Erholung und die Gesundheit des Arbeitnehmers da. Der Mitarbeiter muss während der Pause keine Arbeit leisten oder sich dafür bereithalten. Die Pause ist daher keine Arbeitszeit, die Sie bezahlen müssen. Der Mitarbeiter darf grundsätzlich frei entscheiden, wo und wie er diese Zeit verbringen möchte. Die Dauer muss im Voraus feststehen. Eine Arbeitsunterbrechung, bei der der Mitarbeiter nicht weiß, wie lange sie dauern soll, gilt nicht als Pause. Entspricht eine Arbeitspause nicht diesen Voraussetzungen, müssen Sie Ihren Mitarbeiter gegebenenfalls für diese Zeit bezahlen.
Wie lange muss eine Pause dauern?
Der Mindestumfang der täglichen Pausenzeit ist in § 4 Arbeitszeitgesetz festgelegt. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden muss Ihr Mitarbeiter mindestens 30 Minuten Pause machen. Hat der Mitarbeiter mehr als neun Stunden auf seiner Uhr, müssen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause eingelegt werden. Die Arbeitspausen dürfen in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Was dürfen Sie anordnen?
Aufgrund Ihres Direktionsrechts dürfen Sie die zeitliche Lage und die Dauer der Pausen festlegen. Die Arbeitspausen dürfen auch länger als die gesetzliche Mindestdauer sein. Sie müssen jedoch neben den betrieblichen Interessen auch die Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können Ihr Direktionsrecht einschränken. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz.
Was gilt für Minderjährige?
Wenn Ihr Mitarbeiter noch nicht volljährig ist, gilt für ihn das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dann ist nach spätestens viereinhalb Stunden eine halbstündige Pause angesagt. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden muss die gesamte Pause mindestens eine Stunde betragen. Auch hier ist eine Stückelung in mindestens 15-minütige Pausen erlaubt.
Ist ein Verzicht auf Pausen möglich?
Auf die gesetzlichen Mindestruhepausen darf Ihr Mitarbeiter nicht einfach verzichten. Sie müssen die Pausenzeiten im Zweifelsfall durchsetzen. Verstoßen Sie gegen diese Pflicht, begehen Sie nach § 22 und § 23 Arbeitszeitgesetz eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat. Es drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Also achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter die Pausenzeiten einhalten.