Akkreditiv: Sicherheit für Export- und Importgeschäfte
Lieferungen in das Ausland sind mit besonderen Risiken verbunden. Denn durch länderspezifische Rechtsgrundlagen ist es nur sehr schwer, offene Forderungen einzutreiben. Mit einem Akkreditiv sichern Sie Ihr Geschäft ab.
Was ist ein Akkreditiv?
Ein Akkreditiv ist ein unwiderrufliches Versprechen einer Bank, gegen Vorlage genau beschriebener Dokumente innerhalb einer bestimmten Frist einen konkreten Betrag zu zahlen. Waren und Dienstleistungen werden nicht geprüft, sondern nur Dokumente. Daher spricht man auch von einem Dokumentenakkreditiv. Das Akkreditiv ist vom Grundgeschäft, zum Beispiel dem Kaufvertrag, rechtlich getrennt. Die Zahlungsverpflichtung der Bank ergibt sich allein aus der Vorlage der akkreditivkonformen Dokumente. Sie gilt selbst dann, wenn der Importeur nicht zahlen kann oder will. Das macht das Akkreditiv für den Exporteur zu einem sehr sicheren Zahlungsinstrument.
Beispiel für ein Akkreditiv
Sie schließen als Exporteur zum 1. Juli 2017 einen Vertrag mit der Firma Black & Co. in Kanada über den Kauf einer Maschine für 1 Million Euro. Der Kaufvertrag enthält eine Akkreditivklausel. Demnach müssen Sie als Nachweis für die korrekte Lieferung die Rechnung, einen Lieferschein und eine Versicherungspolice vorlegen.
Bei Abschluss des Kaufvertrags beantragt Black & Co. bei seiner Bank die Eröffnung eines Akkreditivs. Dabei verpflichtet sich seine Bank, bei Vorliegen der vereinbarten Dokumente den Rechnungsbetrag an Sie zu zahlen. Die Bank des Importeurs (Akkreditivbank) teilt die Eröffnung des Akkreditivs Ihrer Hausbank (Avisbank) mit. Von ihr erhalten Sie eine Kopie des Akkreditivs. Mit Versand der Maschine an Black & Co. schicken Sie die geforderten Dokumente an Ihre Avisbank. Diese prüft die Unterlagen und informiert die Akkreditivbank. Sie erhalten den Rechnungsbetrag von 1 Million Euro. Die Kosten für das Akkreditiv übernimmt der akkreditiveröffnende Importeur.
Auch der Importeur profitiert
Mit einem Akkreditiv hat der Exporteur die Sicherheit, das Geld für seine Lieferung zu erhalten. Auch dem Importeur nutzt das Sicherungsgeschäft. Er muss keine Vorauskasse leisten. Zudem muss er nicht befürchten, die Lieferung nicht bzw. nicht ordnungsgemäß zu erhalten.
Importeuren reicht eine pünktliche und vollständige Lieferung nicht immer aus. Sie legen außerdem Wert auf die Qualität der Ware. Dann können sie zum Beispiel verlangen, dass ein Prüfzertifikat zu den vorzulegenden Dokumenten zählt.
Möchten Sie Ihre grenzüberschreitenden Geschäfte mit einem Akkreditiv absichern? Dann sprechen Sie uns an. Unsere Experten für das Auslandsgeschäft beraten Sie gern.