Wohnungssuche: Darf man bei der Selbstauskunft lügen?
Wenn du schon einmal in einer beliebten Stadt auf Wohnungssuche warst, kennst du die Neugierde von Vermietern. Als Wohnungsinteressent kommst du um das Ausfüllen umfangreicher Fragebögen kaum herum. Diese Selbstauskunft ist zwar freiwillig. Doch wenn du nicht alle Fragen beantwortest oder bei einigen nicht die erwünschte Antwort gibst, wirst du schnell aussortiert. Du sitzt hier eindeutig am kürzeren Hebel. Deshalb liegt die Versuchung nahe, einfach alles so auszufüllen, wie es der Vermieter am liebsten lesen möchte. Doch ganz so einfach solltest du es dir nicht machen.
Das darf der Vermieter wissen
Der Wohnungsanbieter hat ein berechtigtes Interesse daran, die Miete vollständig und pünktlich zu erhalten. Aus diesem Grund sind Fragen nach dem Nettoverdienst und dem Beschäftigungsverhältnis gestattet. Ebenso berechtigt ist die Frage nach der Anzahl der Personen, die einziehen. Denn das hat unter anderem Auswirkungen darauf, wie sich die Wohnung abnutzt.
Diese Fragen sind nicht zulässig
- Sind Sie schwanger oder planen Sie (weitere) Kinder? Durch die Geburt eines Kindes würden sich zwar die Wohnverhältnisse ändern. Doch die Familienplanung geht den Vermieter nichts an. Hast du bereits Nachwuchs und willst du mit ihm einziehen, darfst du nicht schwindeln.
- Sind Sie Mitglied in einem Mietverein? Der Vermieter will unbequeme Mieter nach Möglichkeit ausschließen. Durch eine Bejahung würde sich die Chance auf einen Mietvertrag verschlechtern. Eine Falschaussage ist zulässig, weil eine solche Mitgliedschaft deine Privatsache ist.
- Welche Musik hören Sie? Der Vermieter hat möglicherweise Sorge, dass es durch laute nächtliche Musik Probleme mit den Nachbarn geben könnte. Natürlich könntest du mit „Klassik“ antworten. Vielen Vermietern scheint das am sozialverträglichsten zu sein. Doch achte bei deiner Antwort auch auf die Glaubwürdigkeit.
- Fragen nach politischer Orientierung oder Parteienzugehörigkeit, weltanschaulichen oder religiösen Ansichten musst du nicht wahrheitsgemäß beantworten.
Zum Thema Rauchen gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Mieterorganisationen vertreten die Ansicht, dass man hier lügen darf. Eine Rechtsschutzversicherung hält die Frage für zulässig und spricht von arglistiger Täuschung, wenn man hier nicht die Wahrheit sagt.
Was erlaubt und was unzulässig ist, lässt sich für einen Laien nicht immer scharf voneinander abgrenzen. Je nach Fall können die Konsequenzen einer Falschaussage erheblich sein – bis hin zur Anfechtung des Mietvertrags oder zu einer fristlosen Kündigung. Deshalb empfiehlt es sich, im Zweifelsfall den örtlichen Mietverein oder die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentralen zu kontaktieren.