Wohnung gesucht – Ärger bekommen

eingestellt von Johannes Büchs am 22. August 2017

Die Konkurrenz um eine bezahlbare Wohnung ist in Ballungsgebieten sehr hoch. Viele Interessenten graut es vor der Vorstellung, in einer langen Schlange von Menschen ganz hinten zu stehen – alle mit dem gleichen Ziel: endlich den Zuschlag für die ausgeschriebene Wohnung zu erhalten. In einer solchen Situation hofft mancher, seine Wettbewerbsposition zu verbessern, indem er einem Makler oder Vermieter schon vor der Besichtigung persönliche Unterlagen zuschickt. Darunter sind dann mitunter so sensible Daten wie Gehaltsnachweis, Schufa-Auskunft oder sogar eine Kopie des Personalausweises.

Doch nicht genug damit, dass auf diese Weise sehr vertrauliche Unterlagen bei unbekannten Dritten landen – es könnten auch Kriminelle hinter einem Wohnungsinserat stecken. Das gilt auch für eine seriös wirkende Anzeige in einem Immobilienportal. Zwar versuchen die Online-Plattformen, Wohnungsbetrüger zu erkennen und die Anzeige zu löschen, aber vollständig ausschließen kann diese niemand. Die Ganoven könnten die gestohlenen Daten für kriminelle Geschäfte nutzen.

Eine besonders dreiste Masche: Die Betrüger verschicken nach einem Inserat einen Internetlink. Die dort aufgerufene Seite sieht auf dem ersten Blick zum Beispiel einer Airbnb-Seite täuschend ähnlich. Erst bei genauerem Hinsehen erkennt man die Unterschiede zur echten Seite, zum Beispiel an der Internetadresse, die der Browser nach dem Öffnen anzeigt. Der Interessent soll nun die erste Monatsmiete auf ein Konto einer Bank im Ausland überweisen, wo der Vermieter aktuell wohnt. Noch verdächtiger wird es, wenn der Empfänger der Gutschrift einen anderen Namen hat als der vermeintliche Vermieter. Die Wohnung zu dieser Fake-Anzeige existiert jedoch nicht und das Geld ist weg.

Tipp: Liefern Sie nur die ausdrücklich verlangten Unterlagen – am besten erst nach der Besichtigung. Seien Sie misstrauisch, wenn eine Bleibe ungewöhnlich günstig angeboten wird. Überweisen oder hinterlegen Sie kein Geld vor Unterschrift unter den Mietvertrag. Achten Sie beim Aufrufen von Links auf die Echtheit der Seite.