Wenn Mitarbeiter klauen
Es ist doch nur eine Schraube oder vielleicht ein Kugelschreiber. Wenn der Mitarbeiter einen dieser Gegenstände einpackt und mit nach Hause nimmt, handelt es sich trotzdem um Diebstahl. Als Vorgesetzter oder gar Firmeninhaber müssen Sie die Regeln klar kommunizieren und gegebenenfalls gegen die Angestellten vorgehen.
Das Gesetz ist eindeutig: Wenn ein Mitarbeiter klaut, kann er entlassen werden. An die Kündigungsfristen müssen Sie sich als Firmenchef dann nicht halten: In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Das gilt auch, wenn es sich nur um einen kleinen oder günstigen Gegenstand handelt. Also selbst wenn der Mitarbeiter eine Schraube oder einen Kugelschreiber einsteckt, könnten Sie ihm sofort kündigen – zumindest, wenn Sie einen Beweis haben.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich zunächst mit dem Mitarbeiter zusammenzusetzen, besonders wenn er schon viele Jahre zu Ihrer vollsten Zufriedenheit gearbeitet hat. Vielleicht war es ein Versehen? Vielleicht hat sich an seiner Lebenssituation etwas gravierend geändert? Vielleicht ist die Summe so niedrig, dass man eine andere Lösung findet. Möglicherweise ist der Mitarbeiter so froh, sich nicht nach einem neuen Arbeitsplatz umsehen zu müssen, dass er von da an Ihr treuester Angestellter sein wird.
Andererseits sollten Sie nicht einfach beide Augen zudrücken: Denn wenn im Betrieb der Eindruck entsteht, dass Diebstahl toleriert wird, ist das wie ein Freifahrschein. Sie sollten also im Falle eines Falles unbedingt das Gespräch suchen. Eventuell können Sie bei einem kleinen Delikt mit dem Mitarbeiter aushandeln, dass er sich mehrere Stunden ehrenamtlich in einem Verein oder in einer gemeinnützigen Organisation engagiert.
Sind Sie unsicher, ob der Mitarbeiter tatsächlich Ihr Eigentum eingesteckt hat, können Sie auch unter Wahrung der Kündigungsfrist kündigen. Allerdings muss der Mitarbeiter dazu – zumindest in Betrieben ab zehn Mitarbeitern – vorher abgemahnt werden.
Wenn es um hohe Summen geht
Alle diese Gedanken sind natürlich überflüssig, sobald es sich um eine hohe Summe Bargeld handelt oder wenn es um Produkte geht, die einen hohen Wert haben: Navigationssysteme, Markenkleidung, Delikatessen. Dann gibt es nur die eine Möglichkeit: Der Mitarbeiter muss gehen, und zwar sofort.
Übrigens reicht auch schon der Verdacht aus, dass der Angestellte gestohlen hat, um ihn zu entlassen. Dann allerdings muss zwingend vorher ein Gespräch stattgefunden haben. Kann der Mitarbeiter glaubhaft erklären, was passiert ist, kann er nicht entlassen werden.