Ausbildungsbeginn: deine Rechte, deine Pflichten
Mit Beginn der Ausbildung startest du in ein neues Leben. Jetzt gelten andere Regeln als noch in der Schule. Damit du erfolgreich deine Ausbildung abschließen kannst, solltest du deine Rechte kennen – aber auch deine Pflichten. Erfahre hier mehr über das, was du darfst und was du musst.
Der September ist für viele junge Menschen ein ganz besonderer Monat: Dann beginnt ihre Ausbildung. Sie lernen einen Beruf und verdienen ihr erstes eigenes Geld. Du musst die jetzt geltenden neuen Regeln kennen, wenn du ohne anzuecken durch die Ausbildungszeit kommen möchtest. Grundsätzlich gilt: Du hast jetzt viele Pflichten. Aber du hast auch Rechte.
Was zu deinen Rechten gehört
- Ganz wichtig: Du hast Anspruch auf einen Arbeitsvertrag. Lies ihn durch, denn dort ist die Grundlage für die Zusammenarbeit geregelt. Hier steht zum Beispiel, was von dir erwartet wird, wie viel Urlaub und welcher Lohn dir zustehen und welche Kündigungsfristen gelten. Außerdem findest du hier Informationen zu deinen Arbeitszeiten – bist du noch minderjährig, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Überprüfe, ob die Angaben im Arbeitsvertrag richtig sind.
- Wer arbeitet, bekommt auch Geld. Die Höhe deines Lohns ist im Arbeitsvertrag geregelt. Zusätzlich hast du einen Anspruch darauf, dass das Geld rechtzeitig überwiesen wird. Falls dich niemand nach deiner Kontoverbindung fragt, solltest du deswegen selbst auf deinen Ausbildungsleiter oder den Personalverantwortlichen zugehen.
- Du bist in der Ausbildung, das heißt: Du lernst noch. Du hast ein Recht darauf, dass dein Ausbildungsbetrieb dich freistellt, damit du zur Berufsschule gehen kannst. Außerdem lernst du im Betrieb natürlich das praktische Handwerk. Das bedeutet auch: Aufgaben, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben, musst du nicht machen. Schicken dich also deine Kollegen morgens für die gesamte Abteilung einkaufen und hat diese Aufgabe nichts mit dem gewählten Beruf zu tun, kannst du das ablehnen. Falls du häufig für Arbeiten eingespannt wirst, die dich nicht weiterbringen, solltest du dich an deinen Ausbildungsleiter oder den Betriebsrat wenden.
- Am Ende deiner Ausbildung hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dort steht unter anderem, was du kannst, aber auch, wie gut du arbeitest und wie du dich gegenüber Kunden und Kollegen verhältst. Außerdem darfst du dein Gesellenstück, das du am Ende der Ausbildung fertigst, behalten.
Wenn es in der Ausbildung nicht rundläuft, solltest du so früh wie möglich mit jemandem darüber reden. Das kann ein Vertrauenslehrer an der Berufsschule sein, ein Betriebsratsmitglied, die Gewerkschaft oder dein Ausbildungsleiter. Ihn solltest du direkt zu Beginn der Ausbildung auch fragen, was man von dir erwartet. Dazu gehören diese Punkte:
- Sowohl in der Theorie als auch in der Praxis musst du lernen wollen und die Aufgaben, die man dir stellt, übernehmen und ausführen. Dazu gehört natürlich auch, dass du zur Berufsschule gehst. Du musst deine Ausbildung übrigens dokumentieren. Mach das regelmäßig, damit du nichts Wichtiges vergisst.
- In jedem Betrieb gibt es eine Ordnung, die regelt, wie man sich am Arbeitsplatz zu verhalten hat. Frag danach, wenn sie dir niemand zu Beginn der Ausbildung überreicht.
- Werkzeug und Arbeitsmaterial gehören nicht dir. Du musst es darum so behandeln, als ob es geliehen wäre, also sorgsam.
- Wenn du krank bist, musst du ein Attest des Arztes vorlegen. Ab wann diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gebraucht wird, steht in der Regel im Arbeitsvertrag. Außerdem regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz, dass es Pflichtuntersuchungen gibt. Du musst daran teilnehmen.
- Was im Betrieb ist, bleibt im Betrieb. Das gilt für Geschäftsabläufe und -geheimnisse oder Informationen, die du über die Kunden bekommst. Überlege gut, mit wem du über was redest – vor allem außerhalb des Betriebs.